Die OZG-Leistungen „Aufenthaltstitel“ und „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ wurden am 12. Oktober 2021 in den FIT-Store eingestellt. Die dazugehörige Leistungsbeschreibung kann hier heruntergeladen werden. Seit November 2023 ist die Leistung auch auf dem govdigital-Marktplatz zur Verfügungverfügbar. Ebenso werden die Leistungen über das sog. Kommunalvertreter-Modell angeboten. Weitere Informationen zur rechtlichen Nachnutzung und zu den Unterschieden beider Martplätze der genannten Modell finden Sie unter anderem auf den Seiten des FIT-Storebzw. , des govdigital-Marktplatzes.
2.2 Finanzielle Dimension
Die Bereitstellung der Online-Dienste zu den o. g. OZG-Leistungen erfolgt bis zum 31. Dezember 2023 unentgeltlich. In diesem Zeitraum erfolgt die Finanzierung durch das Land Brandenburg als umsetzendes Land aus Digitalisierungsmitteln des Bundes. Ab dem 1. Januar 2024 wird ein Entgelt für nachnutzende Länder fällig. Eine Kostenschätzung (Richtwerte) mit dem Kostenverteilungsmechanismus „Drittstaatsangehörige + ABH“ für den Betrieb sowie die Wartung und Pflege ab 2023 wurden den nachnutzungsinteressierten Ländern im Steuerungskreis „Nachnutzung” am 22. Oktober 2021 vorgelegt.
Inwieweit die Kosten durch das jeweilige Land selbst getragen werden oder an die einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften weitergereicht werden, ist von der Nachnutzungsstrategie des jeweiligen Bundeslandes abhängig. Sofern die Kosten durch die kommunale Behörden zu tragen sind und/oder von Seiten der Fachverfahrenshersteller Kosten gegenüber den kommunalen Behörden geltend gemacht werden, kann mithilfe des folgenden Excel-Tools eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die Nutzung der Online-Dienste durchgeführt werden.
Excel-Tool zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für (Ausländer-)Behörden:
Voraussetzung für die technische Nachnutzung ist die Schnittstellenanbindung der Fachverfahren auf Basis XAusländer. Da das XAusländer-OZG-Kapitel zum 1. Mai 2022 mit der XAusländer-Spezifikation 1.17.0 verpflichtend umzusetzen ist, sind ab diesem Zeitpunkt die technischen Nachnutzungsvoraussetzungen für den „Aufenthaltstitel“ und die „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ vollumfänglich gegeben. Bereits jetzt kann die OZG-Leistung „Aufenthaltstitel” Kommunen mit folgenden Fachverfahren angeboten werden:
Zur Abstimmung der bundesweiten Nachnutzung findet seit November 2020 einmal im Monat der „Steuerungskreis mit an Nachnutzung interessierten Bundesländern” (SK Nachnutzung) statt. In diesem sind Verteter/innen aus der Fachlichkeit sowie der OZG-Koordination aller Bundesländer beteiligt. Die Dokumente, der bisher stattgefundenen Steuerungskreise, können bei Bedarf nachfolgend heruntergeladen werden.
Bis auf das Land Berlin liegen für alle Bundesländer Nachnutzungsverträge vor:
Bundesland
Rolle
Vertragspartner
Baden-Württemberg
Nachnutzer
FITKO
Bayern
Nachnutzer
FITKO
Brandenburg
Anbieter
FITKO
Bremen
Nachnutzer
FITKO
Hamburg
Nachnutzer
FITKO
Hessen
Nachnutzer
FITKO
Mecklenburg-Vorpommern
Nachnutzer
FITKO
Niedersachsen
Nachnutzer
FITKO - govconnect (Bündelnde Organisation)
Nordrhein-Westfalen
Nachnutzer
FITKO - d-nrw (Bündelnde Organisation)
Rheinland-Pfalz
Nachnutzer
FITKO
Saarland
Nachnutzer
FITKO
Sachsen
Nachnutzer
FITKO
Sachsen-Anhalt
Nachnutzer
FITKO
Schleswig-Holstein
Nachnutzer
FITKO
Thüringen
Nachnutzer
FITKO
2.2 Finanzielle Dimension
Die Bereitstellung der Online-Dienste zu den o. g. OZG-Leistungen erfolgte bis zum 31. Dezember 2023 unentgeltlich. In diesem Zeitraum erfolgt die Finanzierung durch das Land Brandenburg als umsetzendes Land aus Digitalisierungsmitteln des Bundes. Ab dem 1. Januar 2024 ist ein Entgelt für nachnutzende Länder fällig. Eine Kostenschätzung (Richtwerte) mit dem Kostenverteilungsmechanismus „Drittstaatsangehörige + ABH“ für den Betrieb sowie die Wartung und Pflege ab 2023 wurden den nachnutzenden Ländern im Steuerungskreis „Nachnutzung” am 22. Oktober 2021 vorgelegt und hat Eingang in die entsprechenden Verträge gefunden.
Inwieweit die Kosten durch das jeweilige Land selbst getragen werden oder an die einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften weitergereicht werden, ist von der Nachnutzungsstrategie des jeweiligen Bundeslandes abhängig. Aktuell ergeben sich die folgenden Finanzierungsmodelle:
Bundesland
Finanzierung in 2024
Baden-Württemberg
Land/FITKO
Bayern
Land/FITKO
Brandenburg
Land/FITKO
Bremen
Land/FITKO
Hamburg
Land/FITKO
Hessen
Land/FITKO
Mecklenburg-Vorpommern
Land/FITKO
Niedersachsen
Land/FITKO
Nordrhein-Westfalen
Land/FITKO
Rheinland-Pfalz
Land/FITKO
Saarland
Land/FITKO
Sachsen
Land/FITKO
Sachsen-Anhalt
Land/FITKO
Schleswig-Holstein
Land/FITKO
Thüringen
Land/FITKO
Stand: 2/24; Angaben ohne Gewähr
Sofern die Kosten durch die kommunale Behörden zu tragen sind und/oder von Seiten der Fachverfahrenshersteller Kosten gegenüber den kommunalen Behörden geltend gemacht werden, kann mithilfe des folgenden Excel-Tools eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die Nutzung der Online-Dienste durchgeführt werden.
Excel-Tool zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für (Ausländer-)Behörden:
Der Online-Dienst wird mit einem JavaScript Framework entwickelt, welches eine einfache Erstellung von Komponenten erlaubt. Mittels „Web Components Standard“ werden die Online-Dienste „Aufenthaltstitel“ und „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ als in sich geschlossene Antragsverfahren in den Webauftritt der Behörden eingebunden. Der aus dem Onlinedienst im XAusländer Standard erzeugte Antrag wird Ende zu Ende verschlüsselt über eine Kommunikationskomponentevia DVDV/OSCI auf dem jeweiligen OSCI-Intermediär bereitgestellt und durch das Fachverfahren der jeweiligen Behörde zur Weiterverarbeitung abgeholt. Weitere Informationen zur technischen Dimension finden sich in Kapitel 5 der FIT-Store-Leistungsbeschreibung.
Voraussetzung für die technische Nachnutzung ist die Schnittstellenanbindung der Fachverfahren auf Basis XAusländer. Da das XAusländer-OZG-Kapitel zum 1. Mai 2022 mit der XAusländer-Spezifikation 1.17.0 verpflichtend umzusetzen ist, sind ab diesem Zeitpunkt die technischen Nachnutzungsvoraussetzungen für den „Aufenthaltstitel“ und die „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ vollumfänglich gegeben. Die OZG-Leistungen „Aufenthaltstitel” und „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ sind an folgende Fachverfahren angebunden:
Zur Abstimmung der bundesweiten Nachnutzung findet seit November 2020 der „Steuerungskreis Aufenthalt” (SK Nachnutzung) statt. In diesem sind Verteter/innen aus der Fachlichkeit sowie der OZG-Koordination der Bundesländer beteiligt. Die Dokumente, der bisher stattgefundenen Steuerungskreise, können bei Bedarf nachfolgend heruntergeladen werden.
Fragen zur bundesländerübergreifenden Nachnutzung werden auf Ebene der Länder in diesem Gremium behandelt.
Mit den von den Bundesländern gemeldeten Nachnutzungsbehörden findet seit Mai 2021 überdies einmal im Monat ein operativer Projekttermin statt. Operative Fragen der Nachnutzung werden in diesem Termin unmittelbar mit den nachnutzenden Behörden besprochen. Die Unterlagen, der bisher stattgefundenen Projekttermine können bei Bedarf nachfolgend heruntergeladen werden.
Fragen zur bundesländerübergreifenden Nachnutzung werden auf Ebene der Länder in diesem Gremium behandelt.
Mit den von den Bundesländern gemeldeten Nachnutzungsbehörden findet seit Mai 2021 überdies einmal im Monat ein operativer Projekttermin statt. Operative Fragen der Nachnutzung werden in diesem Termin unmittelbar mit den nachnutzenden Behörden besprochen. Die Unterlagen, der bisher stattgefundenen Projekttermine können bei Bedarf nachfolgend heruntergeladen werden.