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Rolf Ammermann reicht das aus deiner Sicht? Christina Dozenko (Unlicensed) Bei den Servicezeiten bin ich mir nicht sicher, ob wir das veröffentlichen sollten. M.E. gilt sowas nur für “Service-Vertragspartner” mit denen aktive Mandantenbeziehungen gepflegt werden.

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Kontakt zur Unterstützung bei organisatorischer und technischer Einbindung

Sollten Sie Hilfe bei der Integration von Antragsstrecken benötigen, finden Sie unter FAQs FAQ Unterstützung zu häufig gestellten organisatorischen und technischen Fragestellungen.

Darüber hinaus können Sie sich bei Fragen und Problemen auch per E-Mail an den Support rollout-dv@akdb.de wenden.

...

Verantwortlicher IT-Dienstleister

Betrieb, Wartung und Pflege des der Online-Dienstes Dienste erfolgen durch die AKDB im Auftrag des Landes Brandenburg:

...

Hansastraße 12-16

80686 München

Serviceversprechen

Es gelten folgende Zeiträume als Servicezeiten:

...

 

...

an Arbeitstagen Mo-Do

...

an Arbeitstagen Fr

...

an Samstagen

...

an Sonntagen

...

an Feiertagen in UL

...

von

...

 

...

08:00 Uhr

...

 

...

 

...

 

...

bis

...

 

...

14:00 Uhr

...

 

...

 

...

 

 

Es gelten folgende Zeiträume als Reaktions-und Erledigungszeiten:

...

Klasse

(Störungsklassen gemäß Ziffer 3.3.1 SaaS-Einstellungs-AGB)

...

Reaktionszeit in Stunden (d.h. Zeit bis zur ersten Benachrichtigung an AL, dass Störung bearbeitet wird)

...

Erledigungszeit in Stunden

...

Betriebsverhindernde Störung

...

2

...

8

...

Betriebsbehindernde Störung

...

4

...

20

...

Leichte Störung

...

8

...

48

...

Sonstige Anfragen bzw. Leistungen

...

8

...

48

...

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