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Aus datenschutzrechtlichen Gründen erteilen wir zu behördeninternen Abläufen keine Auskunft, bitte wenden Sie sich direkt an die entsprechenden Kommunen.

5.6 Ich habe Feedback zu den Antragsstrecken - z.B. Anpassungen zu den Datenfeldern oder zu nicht vorhandenen Auswahlmöglichkeiten. Wo kann ich dies mitteilen?

Sie können Ihr Feedback über die bekannten Wege an uns senden. Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der hohen Anzahl an Rückmeldungen nicht sofort im Detail auf Ihr Feedback eingehen können und dies erst prüfen müssen.

5.7. Warum kann ich keine Angaben zur Beantragung einer Munitionserwerbsberechtigung bei der grünen Waffenbesitzkarte (WBK) machen. Es wäre allerdings insbesondere bei Sportschützen sinnvoll zusammen mit dem Voreintrag auch gleich eine Munitionserwerbsberechtigung beantragen zu können.

Die Anregung, die Munitionserwerbsberechtigung in die Grüne WBK aufzunehmen, wird fachlich geprüft und ggf. im Jahr 2024 umgesetzt.

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