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Grundsätzlich gibt es für Ihre Dienste eine Test-Umgebung (PRE) und eine produktive Umgebung (PRO). Textanpassung können jeweils für diese beiden Umgebungen erfolgen. Für beide Umgebungen gibt es eigenständige Oberflächen im OZG Service Management. Die beiden Umgebungen sind voneinander unabhängig, d. h. eine Textanpassung auf PRE wird nicht automatisch auf PRO angewendet. Hier ist sicherzustellen, dass die Texte auf der jeweils relevanten Umgebung gepflegt und anschließend auch auf der richtigen Umgebung überprüft worden sind.

Bei der Anpassung von Textstellen ist darauf zu achten, dass die Eingaben erst durch Klicken auf „Speichern“ gespeichert werden. Wird die Eingabe nicht durch „Speichern“ bestätigt, gehen die Änderungen verloren.

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3.2.5 Ich habe bei allen Antragsstrecken den PLZ-Check implementiert. Dabei ist mir aufgefallen, dass bei den folgenden Antragsstrecken der Postleitzahlencheck nicht angezeigt wird, obwohl ich ihn im Code eingetragen habe: ewaffe-mitnahme-erteilung, ewaffe-mitnahme-verlaengerung und ewaffe-verbringung-erteilung. Ist das beabsichtigt oder ein Fehler?

Der fehlende PLZ-Check ist beabsichtigt, da bei diesen drei Antragsstrecken der Wohnsitz des Antragstellers nicht ausschlaggebend für die Zuständigkeit der Bearbeitung ist.

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Es handelt sich bei der Einbindung des Online-Dienstes datenschutzrechtlich nicht um eine Übermittlung an einen Dritten oder eine gemeinsame Verantwortung, sondern um eine Auftragsverarbeitung des Verantwortlichen. Dass der Inhalt „woanders“ liegt/eingebunden wird, ist rechtlich unerheblich. Der Inhalt wird rechtlich so behandelt als gehöre er zur Website des Verantwortlichen. Im Unterschied dazu gelten Dienstleister wie YouTube, Twitter etc. nicht als Auftragsverarbeiter, sondern je nach Einschätzung als Dritte oder gemeinsame Verantwortliche, da sie die Daten nicht nur im Auftrag, sondern als Werbeplattformen eben auch zu eigenen Zwecken verarbeiten. Im Ergebnis braucht es für die Übermittlung an diese eine eigene Rechtsgrundlage. Sie „erben“ nicht wie der Auftragsverarbeiter die Rechtsgrundlage des Verantwortlichen. Da viel Unsicherheit herrscht, ob hierzu Rechtsgrundlagen tragen, die darauf aufbauen, dass die Einbindung „erforderlich“ ist, holen sich Webseitenbetreiber oft pauschal die Einwilligung bei den Nutzenden, indem sie etwa Zwei-Klick-Lösungen vor der Einbettung implementieren.

4.5. Ich habe die Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) erhalten und möchte diese anpassen lassen. Wie kann ich dies tun?

Grundsätzlich erlauben wir keine Änderungen an der AVV.

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