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Wie im technischen Anbindungskonzept beschrieben, ist ein (vorgelagertes) ePayment (P1) im 1. Release nicht vorgesehen, da die jeweiligen Kommunen die Antragstrecken unterschiedlich bepreisen und die Höhe von den Aufwänden und vom Ergebnis der Antragsbearbeitung (Ablehnung/Erteilung) abhängen. Ein möglicherweise nachgelagertes ePayment liegt im Verantwortungsbereich der Waffenbehörde. Eine andere Kommune berichtet, dass bei ihnen beispielsweise bei der Erteilung einer WBK ein persönliches Erscheinen notwendig sei, sodass die Gebühren vor Ort entrichtet werden. Da in der Kommune bei anderen Vorgängen auch eine Vorlage bzw. Abholung der WBK notwendig sei, werde auch hier vor Ort bezahlt. Von ePayment werde diese Kommune kurz- bis mittelfristig voraussichtlich keinen Gebrauch machen.

2.23 Ich habe einen Antrag testweise gestellt, allerdings ist er nicht in mein Fachverfahren eingetroffen. Was kann ich tun?

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie Ihr Fachverfahren korrekt installiert und die aktuellste Version eingespielt haben. Vom Absenden eines Antrags bis zum Empfang im Fachverfahren kann es unter Umständen bis zu 30 Minuten dauern.

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Nein, man wird nicht auf die zuständige Behörde verwiesen. Der PLZ-Check stellt nur sicher, dass Bürger*innen einen Antrag stellen, die in Ihrem Zuständigkeitsgebiet wohnhaft sind.

3.2.5 Ich habe bei allen Antragsstrecken den PLZ-Check implementiert. Dabei ist mir aufgefallen, dass bei den folgenden Antragsstrecken der Postleitzahlencheck nicht angezeigt wird, obwohl ich ihn im Code eingetragen habe: ewaffe-mitnahme-erteilung, ewaffe-mitnahme-verlaengerung und ewaffe-verbringung-erteilung. Ist das beabsichtigt oder ein Fehler?

Der fehlende PLZ-Check ist beabsichtigt, da bei diesen drei Antragsstrecken der Wohnsitz des Antragstellers nicht ausschlaggebend für die Zuständigkeit der Bearbeitung ist.

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3.3 Technische und fachliche Ansprechpersonen

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