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Wie im technischen Anbindungskonzept beschrieben, ist ein (vorgelagertes) ePayment (P1) im 1. Release nicht vorgesehen, da die jeweiligen Kommunen die Antragstrecken unterschiedlich bepreisen und die Höhe von den Aufwänden und vom Ergebnis der Antragsbearbeitung (Ablehnung/Erteilung) abhängen. Ein möglicherweise nachgelagertes ePayment liegt im Verantwortungsbereich der Waffenbehörde. Eine andere Kommune berichtet, dass bei ihnen beispielsweise bei der Erteilung einer WBK ein persönliches Erscheinen notwendig sei, sodass die Gebühren vor Ort entrichtet werden. Da in der Kommune bei anderen Vorgängen auch eine Vorlage bzw. Abholung der WBK notwendig sei, werde auch hier vor Ort bezahlt. Von ePayment werde diese Kommune kurz- bis mittelfristig voraussichtlich keinen Gebrauch machen.

Update: Die Anbindung einer ePayment-Komponente ist für 2024 vorgesehen.

2.23 Ich habe einen Antrag testweise gestellt, allerdings ist er nicht in mein Fachverfahren eingetroffen. Was kann ich tun?

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