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Der Online-Dienst eWaffe umfasst insgesamt rund 20 umsetzungsrelevante Antragsstrecken, in denen 24 LeiKas umgesetzt werden. Um die OZG-Leistungen umfassend umzusetzen, wird die Einbindung aller Antragsstrecken empfohlen. Die Liste der im Online-Dienst bundesweit verfügbaren Antragsstrecken wird sukzessive erweitert, sobald diese zur Nachnutzung bereitstehen. Im Rahmen der Referenzimplementierung wird zunächst ein Minimalprodukt (MVP) im ersten Release pilotiert, das die am häufigsten nachgefragten Anträge und den Regelfall eines Antragsstellers abbildet. Darüber hinaus werden sukzessive weitere umsetzungsrelevante priorisierte Leistungen der beiden OZG-Leistungsbündel (10151/10154) umgesetzt. Die entsprechenden LeiKa-Leistungen, die nicht Teil des MVP sind, können nach 2022 2023 berücksichtigt werden.

Eine Übersicht der aktuell zur Nachnutzung bereitstehenden Antragsstrecken finden Sie im Integrationsleitfaden im Abschnitt “1. Leistungsumfang und Anmeldung des Nachnutzungsinteresses”.

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Aus Sicht des Umsetzungsprojekts ist dies grundsätzlich möglich. Die nachnutzbaren OZG-Online-Dienste umfassen mehrere Antragsstrecken, die wiederum einzelne oder gebündelte LeiKa-Leistungen abbilden. Um die OZG-Leistungen jeweils vollständig umzusetzen, wird die Einbindung aller zur Verfügung stehenden Antragsstrecken empfohlen. Sofern technische Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Online-Diensten bestehen sollten, wird dies im Einzelfall zu prüfen sein. Bleiben Sie hierzu mit uns gern in engem Kontakt.

1.2.4 Es gibt doch bspw. die Leistung "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen und/oder Munition", welches eine OZG-Leistung ist. Die können wir doch nutzen oder nicht?

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1.2.7 Können die FIM-Stamminformationen zur Verfügung gestellt werden?

Ja, diese werden in der OZG-Informationsplattform (OZG-IP) bereitgestellt. Einige FIM-Artefakte sind bereits in der OZG-IP verfügbar, allerdings ggf. nicht mehr auf dem neuesten Stand. Diese werden laufend aktualisiert.

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Der zeitliche Umfang der Mitwirkung hängt u.a. davon ab, welche technischen und organisatorischen Voraussetzungen schon geschaffen wurden (s.u. Punkt 8), wie frühzeitig und eng die Kommune bzw. Waffenbehörde in die Konzeption und Umsetzung eingebunden werden möchten, wie schnell wie viele Online-Dienst Komponenten angebunden werden sollen, wie hoch der individuelle Anpassungsbedarf ist und welche generellen Formate zur Information und Mitwirkung in der Pilotierungsgemeinschaft bzw. Nachnutzungsallianz wie häufig genutzt werden.
Der Mindestumfang, um den Online-Dienst „eWaffe“ pilotieren und/oder (nach-)nutzen zu können, besteht in der Schaffung der Voraussetzungen (s.u. Punkt 8), der Anmeldung zur Pilotierung / Nachnutzung, dem Hinterlegen von Basisdaten, der Anbindung eines Nutzerkontos (beispielsweise BayernID oder Nutzerkonto Bund) und die Kommunikation mit dem Pilotierungs- bzw. Roll-Out-Team. 
Demgegenüber besteht der Maximalumfang darin zunächst an der fachlich-rechtlichen Konzeption des Online-Dienstes mitzuwirken, dann als engagierte Pilotkommune zur Verfügung zu stehen, an der fachlich-rechtlichen und technischen Iteration teilzuhaben, alle Informations- und Mitwirkungsformate zu nutzen, als Teil der Nachnutzungsallianz sowie als Multiplikator für andere nachnutzende Kommunen und Fachbehörden zu fungieren.

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Grundsätzlich ja und in Bearbeitung, die medienbruchfreie Ende-zu-Ende Übertragung der Antragsdaten ist vorgesehen und das Projekt befindet sich dazu in Abstimmung mit der Firma Condition sowie anderen ÖWS-Herstellern. Diese sind bereits im XeWaffe-Fachstandard definiert s. Links im Downloadbereich.

1.3.10 Gibt es schon eine grobe Vorstellung, wann die Übergangslösungen wie

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z.B. OSCI-Client für die Übermittlung an Condition, bis die Schnittstelle fertig ist, "behoben" sein sollen und die finale Version zum bundesweiten Roll-Out bereit sein sollten/müssten?

Geplant ist, die medienbruchfreie Antragsdatenübertragung mit funktionierenden Schnittstellen hin zu allen Fachverfahren in 2023 anbieten zu können.

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Im Projekt gibt es ab dem Roll-Out des Startproduktes (MVP) keinen festen Einstiegs-Zeitpunkt für nachnutzungsinteressierte Länder und Kommunen, sondern vielmehr einen günstigen Zeitraum, der sich unter anderem aus zwei Gesichtspunkten ergibt. Erstens handelt es sich um ein OZG-Umsetzungsprojekt, das 2022 und 2023 aus Konjunkturpaket-Mitteln des Bundes finanziert wird, die sowohl die Entwicklung als auch den flächendeckenden Betrieb bis Ende 2022 2023 abdecken. Zweitens ist das Projekt nach dem “Einer-für-Alle” (EfA) Prinzip gestaltet. Daraus folgt, je früher und je mehr Kommunen den Online-Dienst nachnutzen, desto günstiger wird es für alle Beteiligten. Im Falle einer Nicht-Nachnutzung steht Ihnen der Dienst zukünftig wie allen anderen auch open source zur freien Verfügung. Betrieb, Weiterentwicklung und Support müssen dann jedoch selbst organisiert werden.

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