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Geplant ist, die medienbruchfreie Antragsdatenübertragung mit funktionierenden Schnittstellen hin zu allen Fachverfahren in 2022 2023 anbieten zu können.

1.3.11 Sind die Antragsstrecken direkt einsetzbar oder muss auf eine Freigabe des Freistaats Bayern als federführendes Bundesland gewartet werden?

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Bei bestimmten Fachverfahren kann es sein, dass es einige Zeit dauert, bis die Anträge im Fachverfahren ankommen. Bitte prüfen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut. Falls diese auch später nicht im Fachverfahren eintreffen, kontaktieren Sie den Support über die bekannten Wege (siehe 1. Support). Der Kundenservice wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Wenn vorhanden, schicken Sie uns die NachrichtenID bzw. die UUID mit, sodass wir in unseren System gezielt nach Ihrem Antrag suchen können.

2.17 Kann eine Antragsstrecke auch in einem Serviceportal (wie z.B. Openrathaus, Bürgerservice-Portal) eingebettet werden?

Prinzipiell ist es möglich, die Web Components auf Serviceportalen einzubetten. Hierzu sind in der Mandantenanlage zusätzliche Daten wie der Link zum Portal zu erfragen anzugeben und diese entsprechend zu vermerken.

Da wir jedoch mit dem Portal Openrathaus noch keine praktischen Erfahrung haben, ist eine vorherige Abstimmung mit den Verantwortlichen des Portals und der Behörde ratsam. An einer Einbettung ins Bürgerservice-Portal laufen aktuell die ersten Abstimmungen.

2.18 Funktioniert das nur mit integrierter Webkomponente oder gibt es auch die Möglichkeit zur Verlinkung der Antragsstrecke?

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Es handelt sich bei der Einbindung des Online-Dienstes datenschutzrechtlich nicht um eine Übermittlung an einen Dritten oder eine gemeinsame Verantwortung, sondern um eine Auftragsverarbeitung des Verantwortlichen. Dass der Inhalt „woanders“ liegt/eingebunden wird, ist rechtlich unerheblich. Der Inhalt wird rechtlich so behandelt als gehöre er zur Website des Verantwortlichen. Im Unterschied dazu gelten Dienstleister wie YouTube, Twitter etc. nicht als Auftragsverarbeiter, sondern je nach Einschätzung als Dritte oder gemeinsame Verantwortliche, da sie die Daten nicht nur im Auftrag, sondern als Werbeplattformen eben auch zu eigenen Zwecken verarbeiten. Im Ergebnis braucht es für die Übermittlung an diese eine eigene Rechtsgrundlage. Sie „erben“ nicht wie der Auftragsverarbeiter die Rechtsgrundlage des Verantwortlichen. Da viel Unsicherheit herrscht, ob hierzu Rechtsgrundlagen tragen, die darauf aufbauen, dass die Einbindung „erforderlich“ ist, holen sich Webseitenbetreiber oft pauschal die Einwilligung bei den Nutzenden, indem sie etwa Zwei-Klick-Lösungen vor der Einbettung implementieren.

4.5. Ich habe die Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) erhalten und möchte diese anpassen lassen. Wie kann ich dies tun?

Grundsätzlich erlauben wir keine Änderungen an der AVV.

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5. Sonstiges

5.1 Was passiert mit dem bereits vorhandenen Online-Antrag “Kleiner Waffenschein” von der intelliform cit?

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