Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.

...

Die vollständige Zurverfügungstellung eines IT-Sicherheitskonzepts ist datenschutzrechtlich zudem nicht erforderlich. Weder aus den Vorschriften zur Auftragsverarbeitung in Art. 28 DSGVO noch aus den Pflichten des Verantwortlichen geht die konkrete verpflichtende Form des Nachweises und der Kontrolle der technischen und organisatorischen Maßnahmen beim Verantwortlichen hervor. Nach hiesiger Auffassung genügt eine Zusammenfassung der für den Online-Dienst wesentlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, wie sie bereitgestellt wurde, in Verbindung mit der vertraglich bereits sichergestellten Möglichkeit weitergehender Kontrollen, etwa im Rahmen einer Einsichtnahme.

Gibt es einen Schutz vor dem Hochladen falscher Dateiformate und schadhaften Antragsanlagen bzw. Schadcode für den Online-Dienst?

Auf Nachfrage werden die Schutzmaßnahmen den Ansprechpartnern der beteiligten Kommunen vertraulich mitgeteilt. Bei Antragstellung werden falsch bezeichnete Dateiformate und schadhafte Inhalte geprüft und bei Verdacht können sie den Anträgen nicht beigefügt werden.

...

Fachliche Fragen

Kann ein Aufenthaltstitel mithilfe eines Online-Dienstes wirksam beantragt werden?

...