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1.4.1 Welche Kosten im jährlichen Betrieb fallen für Gebietskörperschaften an?

Die Für das Jahr 2023 hat der Bund die Förderung des Projekts aus Bundesmitteln zugesagt. Den Ländern und Kommunen entstehen somit im Jahr 2023 keine Kosten für die Entwicklung und Betrieb im Jahr 2022 sind durch das Konjunkturpaket gedeckt, die Rahmenbedingungen für das Jahr 2023 sind noch nicht geklärt. Sollte ein Kostenverteilmodell erforderlich werden hat die Gesamtprojektleitung im Rahmen der Nachnutzungsallianz ein Kostenmodell vorgelegt, das im Downloadbereich auf der Nachnutzungsplattform eingesehen werden kann, Betrieb, Pflege und Wartung der Antragsstrecken bis zur Einführung / Fertigstellung aller 21 Antragsstrecken durch die AKDB. Allerdings können den Kommunen Kosten für ihre jeweilige Zertifikatsbeschaffung und Fachverfahrensanbindung entstehen. Hierzu empfiehlt sich die Absprache mit dem Land, ob es etwaige Fördermittel oder Anschubfinanzierungen gibt. Die Beauftragung der Zertifikate und Fachverfahrensanbindung erfolgt zumeist durch die Kommune beim Zertifikatsaussteller bzw. Fachverfahrenshersteller der Wahl. Die Kosten des Online-Dienstes in 2024 sind vor allem Kosten für den Betrieb, Wartung und Pflege. Das Kostenverteilmodell wird derzeit in der Nachnutzungsallianz der Länder diskutiert. Wie die Betriebskosten zwischen Ländern und Kommunen verteilt werden (sollen), hängt von der jeweiligen Landesstrategie ab und ist zwischen beiden Ebenen zu klären. Ein erster Entwurf des Kostenverteilmodells befindet sich im Downloadbereich auf der Nachnutzungsplattform. Hinzu kommen in 2024 die Betriebskosten des Fachfahrensherstellers sowie perspektivisch Kosten für neue Zertifikate wenn diese z.B. nach drei Jahren erneuert werden müssen.

1.4.2 Haben Sie schon Vorstellungen, nach welchem vertraglichen Modell nachgenutzt werden kann? Welches Vergaberechtliche Modell wird favorisiert?

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Der letzte Schritt der Antragsübermittlung hin zur bearbeitenden Behörde erfolgt i.d.R. über den landespezifischen OSCI-Intermediär. Sofern ein entsprechender DVDV-Eintrag vorgenommen wurde und ein OSCI-Client in der Behörde konfiguriert wurde, hält der zuständige OSCI-Intermediär einen “Postkorb“ bereit, welcher durch die die bearbeitenden Behörde angesprochen werden kann. An dieser Stelle können die Anträge abgeholt werden.

Hinweis: Sobald entsprechende Schnittstellen seitens der Fachverfahrensanbieter implementiert wurden, kann der rot markierte Teil der Antwort gestrichen werden.

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