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- DVDV-Eintrag bei der pflegenden Stelle Ihres Bundeslandes veranlassen.
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panelIconId | 1f5d2Für die Zustellung der Antragsdaten in das Fachverfahren ist ein DVDV-Eintrag (Deutsches Verwaltungsdienstverzeichnis) Ihrer Behörde für den zugrundeliegenden Dienst notwendig. Die Online-Dienste bzw. Antragsstrecken übermitteln über den XÖV-Standard XAusländer die Antragsdaten in das jeweilige Fachverfahren. Mit dem XAusländer-Standard ist der Transport der Antragsdaten per OSCI und DVDV bundeseinheitlich geregelt. |
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Hinweis: Der DVDV-Eintrag kann bereits vor der Einrichtung der Mandanten von Ihnen bei der DVDV pflegenden Stelle Ihres Landes beantragt werden. Der DVDV-Eintrag muss einmalig durch Ihre Kommune bzw. Ausländerbehörde via E-Mail beantragt werden. Die Eintragung erfolgt durch die pflegende Stelle Ihres Landes. Der DVDV-Eintrag muss nicht mehrfach beantragt werden, d.h. der Eintrag muss nicht pro Antragsstrecke beantragt werden. Der Dienst wird mit dem bereits hinterlegten XAusländer-Zertifikat angelegt. Falls Sie von der pflegenden Stelle Ihres Landes aufgefordert werden, für den DVDV-Eintrag ein OSCI-Zertifikat anzugeben, müssen Sie daher das in Ihrer Behörde für die XAusländer-Kommunikation bereits hinterlegte Zertifikat angeben. Bitte beantragen Sie dort via E-Mail die folgende Eintragung für Ihre Kommune bzw. Ausländerbehörde: „xauslaender1180OZGPORTALABH“ (ab 01.11.2022). Wenn Sie den DVDV-Eintrag vor dem 01.11.2022 veranlasst haben, müssen Sie diesen nicht aktualisieren. Die fortlaufende Aktualisierung wird von der DVDV pflegenden Stelle Ihres Landes übernommen. |