- Prüfung, ob Bündelungskomponente eingebunden werden soll.
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Hinweis: Die Bündelungskomponente wird immer automatische für Ihre Kommune bzw. Behörde mit der Mandateneinrichtung eingerichtet. Sie müssen die Einrichtung der Bündelungskomponente nicht über das Self-Service-Ticket beantragen. |
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Anleitung: Weitere detaillierte Informationen zu der Implementierung der „Bündelungskomponente“ finden Sie hier. Eine Demoversion der “Bündelungskomponente” können Sie über die Informationsseite “Digitale Verwaltung as a Service” abrufen. Neben den Standardatttributen Standard-Atttributen hat die Bündelungskomponente einige spezielle Attribute: Im Gegensatz zu den zuvor erwähnten Anpassungsmöglichkeiten (Nutzerkonto, PLZ-Check, Sprachen), handelt es sich bei der Bündelungskomponente um eine Anpassungsoption, die sich auf alle verfügbaren und eingebundenen Antragsstrecken bezieht. Dies bedeutet, dass Anpassungen an den Attributen der Komponente Auswirkungen auf die Darstellung und Funktionsweise aller verfügbaren und eingebundenen Antragsstrecken haben! Sollten Sie bereits Antragsstrecken des Online-Dienstes “Aufenthaltstitel” eingebunden haben, können Sie nunmehr diese Web Component komplett durch die “Bündelungskomponente” ersetzen. In der Bündelungskomponente sind die zur Nachnutzung zur Verfügung stehenden Antragsstrecken enthalten. Bereits individualisierte Texte in einzelnen Antragsstrecken bleiben erhalten. |
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