- Prüfung, ob Bündelungskomponente eingebunden werden soll.
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Hinweis: Bei der Nachnutzung von mindestens zwei Antragsstrecken wird die “Bündelungskomponente” für Ihre Behörde standardisiert eingerichtet. |
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Weitere detaillierte Informationen zu der Implementierung der „Bündelungskomponente“ finden Sie hier. Eine Demoversion der “Bündelungskomponente” können Sie über die Informationsseite “Digitale Verwaltung as a Service” abrufen.
Im Gegensatz zu den zuvor erwähnten Anpassungsmöglichkeiten (Nutzerkonto, PLZ-Check, Sprachen), handelt es sich bei der Bündelungskomponente um eine Anpassungsoption, die sich auf alle verfügbaren und eingebundenen Antragsstrecken bezieht. Dies bedeutet, dass Anpassungen an den Attributen der Komponente Auswirkungen auf die Darstellung und Funktionsweise aller verfügbaren und eingebundenen Antragsstrecken haben!
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