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Die Bereitstellung der Online-Dienste zu den o. g. OZG-Leistungen erfolgt bis zum 31. Dezember 2022 2023 unentgeltlich. In diesem Zeitraum erfolgt die Finanzierung durch das Land Brandenburg als umsetzendes Land aus Mitteln Digitalisierungsmitteln des KonjunkturpaketesBundes. Ab dem 1. Januar 2023 2024 wird ein Entgelt für nachnutzende Länder fällig. Eine Kostenschätzung (Richtwerte) mit dem Kostenverteilungsmechanismus „Drittstaatsangehörige + ABH“ für den Betrieb sowie die Wartung und Pflege ab 2023 wurden den nachnutzungsinteressierten Ländern im Steuerungskreis „Nachnutzung” am 22. Oktober 2021 vorgelegt.
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