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Stelle | Erläuterung |
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Präfix | Der Wert “feb:” ist der feststehende Präfix für alle Fahrerlaubnisbehörden Der Wert “tpg:” ist der feststehende Präfix für alle technischen Prüfgesellschaften. Der Wert “fss:” ist der feststehende Präfix für alle sonstigen Stellen (“Fahrtenschreiber sonstige Stelle). |
Stelle 1-8: | Diese Stellen sind für den Amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) Ihrer Gebietskörperschaft vorgesehen. Je nach Art der Gebietskörperschaft sind hierbei unterschiedliche Konventionen zu beachten. Diese werden im Folgenden aufgeführt: Gemeinden Alle Gemeinden besitzen einen 8-stelligen AGS, welcher hier eingefügt wird Beispiel Stadt Starnberg: 09188139 Landkreise Landkreise besitzen üblicherweise einen 5-stelligen AGS, welcher durch drei Nullen am Ende der Schlüssels aufgefüllt wird Beispiel Landkreis Starnberg: 09188000 Technische Prüfgesellschaften Technische Prüfgesellschaften besitzen üblicherweise keinen AGS, weshalb der Landkreisschlüssel oder der Gemeindeschlüssel des Standortes der technischen Prüfgesellschaftanzugeben ist. Beispiel TÜV SÜD mit Sitz in Regensburg: 09362000 |
Stelle 9-10: | 00 (Als Standardwert ist die 00 anzugeben. Diese Angabe wird seitens der DVDV-pflegenden Stelle geprüft und hochgezählt, falls eine weitere antragsverarbeitende Behörde vor Ort bereits eingetragen ist) |
Stelle 11-12: | 00 = produktiv verwendeter Schlüssel |
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In dem folgenden ausklappbaren Codeauszug finden Sie ein Beispiel für die Einbindung der Antragsstrecke “Erteilung einer Fahrerkarte” mit dem Dienstnamen “fs-fahrerkarte”. Die hervorgehobenen Teile des Codes stehen für den Dienstnamen und den mandantenspezifischen AGS und deren gewünschte Umgebung (PRE- bzw. PRO), von welcher der Dienst aufgerufen werden soll.
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<html> <head> <link rel="stylesheet" href="https://api.service-digitale-verwaltung.de/embed/themes/tf-blue.css"> <script src="https://api.service-digitale-verwaltung.de/embed/polyfill/polyfill.js"></script> </head> […] <body> <fs-fahrerkarteags="05000002"></fs-fahrerkarte> <script src="https://api.service-digitale-verwaltung.de/embed/fs-fahrerkarte/fs-fahrerkarte.js" charset="UTF-8"></script> </body> </html> |
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<html> <head> <link rel="stylesheet" href="https://api.pre-service-digitale-verwaltung.de/embed/themes/tf-blue.css"> <script src="https://api.pre-service-digitale-verwaltung.de/embed/polyfill/polyfill.js"> </script> </head> […] <body> <fs-fahrerkarteags="05000002"></fs-fahrerkarte> <script src="https://api.pre-service-digitale-verwaltung.de/embed/fs-fahrerkarte/fs-fahrerkarte.js" charset="UTF-8"></script> </body> </html> |
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Der Online-Dienst ist so konfiguriert, dass er nur von der im Self-Service-Ticket angegebenen Domain (z.B. www.landkreis-musterstadt.de) aufgerufen werden kann. Die Webcomponent muss auf einer zur Domain zugehörigen Subseite eingebunden werden, z.B. „https://www.landkreis-musterstadt.de/online-dienste/fahrtenschreiberkarte. Wird der Online-Dienst auf einer anderen Domain eingebunden, kann er nicht aufgerufen werden.
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Die Webcomponent des Online-Diensts muss an zwei Stellen im HMTL-Code der Webseite eingebunden werden, zum einem im sog. Head-Bereich und zum anderen im sog. Body-Bereich. Während der Head-Bereich dazu dient, Merkmale der Webseite zu definieren, handelt es sich beim Body-Bereich um den sichtbaren Teil der Webseite. Sie erkennen den jeweiligen Bereich an den jeweiligen HTML-tags <head></head> bzw. <body></body> im Quellcode.
Das Style-Sheet und das Polyfill werden in den Head-Bereich der Webseite eingebunden:
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<head> <link rel="stylesheet" href="https://api.service-digitale-verwaltung.de/embed/themes/tf-blue.css"> <script src="https://api.service-digitale-verwaltung.de/embed/polyfill/polyfill.js"></script> </head> |
Dem gegenüber gehören die dienst- und mandantenspezifischen Informationen sowie der Online-Dienst in den Body-Bereich
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<body> <fs-fahrerkarte ags="05000002"></fs-fahrerkarte> <script src="https://api.service-digitale-verwaltung.de/embed/fs-fahrerkarte/fs-fahrerkarte.js" charset="UTF-8"></script> </body> |
4h. Änderungshinweise zu Antragsstrecken
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Verantwortung (Mittel und Zwecke der Verarbeitung) | Verantwortlicher gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für den Online-Dienst ist die jeweils zuständige antragsbearbeitende Behörde / Stelle. Sie ist für den Vollzug und die dazu erforderliche Erhebung personenbezogener Daten zuständig. Sie bietet den Online-Dienst auf ihrer Website an. Sie bestimmt insofern über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung. Der Online-Dienst bildet die Anforderungen für eine Antragsstellung im Sinne des OZG ab. Es erfolgt keine über diesen Zweck hinausgehende Datenverarbeitung durch andere Beteiligte am Online-Dienst. |
Auftragsverarbeiter | Landes- oder kommunaler IT-Dienstleister: Der Landes- oder kommunalen kommunale IT-Dienstleister sind Auftragsverarbeiter der verantwortlichen antragsbearbeitenden Behörden / Stelle im jeweiligen Bundesland. Sie sind verantwortlich für die IT im Bereich des Landes bzw. der Waffenbehördenantragsbearbeitenden Stelle. AKDB / H&D: Die AKDB ist Auftragsverarbeiter des Landes- oder kommunalen IT-Dienstleisters und mit der technischen Entwicklung und dem Betrieb des Online-Dienstes beauftragter Dienstleister. |
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