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Der letzte Schritt der Antragsübermittlung hin zur bearbeitenden Behörde erfolgt i.d.R. über den landespezifischen OSCI-Intermediär. Sofern ein entsprechender DVDV-Eintrag vorgenommen wurde und ein OSCI-Client in der Behörde konfiguriert wurde, hält der zuständige OSCI-Intermediär einen “Postkorb“ bereit, welcher durch die die bearbeitenden Behörde angesprochen werden kann. An dieser Stelle können die Anträge abgeholt werden.

Hinweis: Sobald entsprechende Schnittstellen seitens der Fachverfahrensanbieter implementiert wurden, kann der rot markierte Teil der Antwort gestrichen werden.

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Bitte überprüfen Sie die von Ihnen im OZG Service Management angegebenen Postleitzahlen in dem Reiter “Einstellungen → Postleitzahlen” und überprüfen Sie, ob dort alle Postleitzahlen eingepflegt sind und tragen ggf. Fehlende nach.

3.2.3 In meinem Zuständigkeitsbereich haben mehrere Kommunen die selbe Postleitzahl. Ich kann allerdings eine Postleitzahl auch nur einmal im OZG Service Management anlegen und somit die anderen Kommunen nicht erfassen. Was kann ich tun?

Für eine PLZ kann man immer nur einen Ort hinterlegen. Der plz-check prüft nur die nummerischen Postleitzahlen und nicht die Namen der Ortschaften. Auch wenn sich mehrere Orte eine PLZ teilen, reicht es aus, nur einen Ort mit der PLZ zu hinterlegen - es werden alle anderen Orte mit der selben PLZ mitgeprüft.

3.2.4 Was passiert, wenn man eine PLZ eingibt für die die Behörde nicht zuständig ist? Wird dann auf die zuständige Behörde verwiesen?

Nein, man wird nicht auf die zuständige Behörde verwiesen. Der PLZ-Check stellt nur sicher, dass Bürger*innen einen Antrag stellen, die in Ihrem Zuständigkeitsgebiet wohnhaft sind.

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