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Grundsätzlich wird eine Abstimmung mit den Ländern empfohlen; glücklicherweise haben . Da fast alle Länder Nachnutzungsinteresse bekundet und sind haben (ausgenommen Hessen und Berlin) und Teil der Nachnutzungsallianz . Sie können daher auch sind, können Sie von sich aus Interesse bekunden.

1.4.5. Wie wäre im Falle einer Nachnutzung die vertragliche Ausgestaltung? Vertragliche Beziehung mit den jeweiligen Waffenbehörden oder mit dem jeweiligen Land?

Die Leistung „w@ffenrechtliche Erlaubnisse“ kann über den FIT-Store nachgenutzt werden. Das bedeutet, dass der SaaS-Nachnutzungsvertrag der FITKO mit dem jeweiligen Bundesland geschlossen wird. Welche vertraglichen Beziehungen innerhalb des Bundeslandes folgen, hängt von den Strukturen oder dem gesetzlichen Rahmen innerhalb des jeweiligen Bundeslandes ab. Für konkrete Informationen sollten Sie Kontakt zu der OZG-Koordinierung und/oder zu der fachlich verantwortlichen Stelle im eigenen Land aufnehmen.

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2. Technische Fragen

2.1. Nutzen Sie einen XÖV-Standard, wenn ja welche(n)?

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Der letzte Schritt der Antragsübermittlung hin zur bearbeitenden Behörde erfolgt i.d.R. über den landespezifischen OSCI-Intermediär. Sofern ein entsprechender DVDV-Eintrag vorgenommen wurde und ein OSCI-Client in der Behörde konfiguriert wurde, hält der zuständige OSCI-Intermediär einen “Postkorb“ bereit, welcher durch die die bearbeitenden Behörde angesprochen werden kann. An dieser Stelle können die Anträge abgeholt werden.

Hinweis: Sobald entsprechende Schnittstellen seitens der Fachverfahrensanbieter implementiert wurden, kann der rot markierte Teil der Antwort gestrichen werden.

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