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Herzlich Willkommen auf der Nachnutzungsplattform des OZG-Umsetzungsprojekts

der Fahrtenschreiberkarte

“Fahrtenschreiberkarte”

Auf

dieser Website

der Webseite finden Sie

alle wichtigen Informationen zur Arbeit im Umsetzungsprojekt “Fahrtenschreiberkarte”

Informationen zur Integration des Online-Dienstes “Fahrtenschreiberkarte” und zur Nachnutzung der digitalen Antragsstrecken

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) verpflichtet den Bund, die Länder und die Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Es ist unbestritten, dass ein solches Mammutvorhaben nur arbeitsteilig gelingen kann. Daher wurde als umfassende Form der Arbeitsteilung und Zusammenarbeit das „Einer für Alle“ (EfA)-Prinzip etabliert. Das Konzept der EfA-Online-Dienste ist so einfach wie eingängig: Nutzerinnen und Nutzer können mit einem einzigen Online-Dienst in Deutschland ihr Verwaltungsanliegen erledigen – beispielsweise ihre Fahrtenschreiberkarte digital beantragen. Dafür wird ein Online-Dienst für eine Verwaltungsleistung deutschlandweit einmal attraktiv und nutzerfreundlich entwickelt und zentral betrieben – anstatt 16 Mal (auf Landesebene) oder über 400 Mal (auf Kreisebene) – und anschließend flächendeckend eingesetzt.

Das EfA-Projekt “Fahrtenschreiberkarte”

Im Bereich Mobilität und Reisen hat das Land Hessen die Federführung des Projekts „Fahrtenschreiber“ übernommen, unter enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Die Gesamtprojektleitung für dieses Umsetzungsprojekt liegt beim Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW), mit der Umsetzung beauftragt ist die Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB). Ziel des Projekts ist es, die Erteilung, Erneuerung und den Ersatz der Fahrer-, Unternehmens- und Werkstattkarte bis Ende des Jahres online zu ermöglichen. Nach erfolgreicher Pilotierung steht der Online-Dienst den antragsbearbeitenden Stellen aller nachnutzungsinteressierten Bundesländer zur Verfügung. Die Umsetzung nach dem EfA-Prinzip ist dabei besonders auf Standardisierung, Dauerhaftigkeit, Qualität und Kostenreduktion ausgerichtet. Je mehr Länder und kommunale Waffenbehörden den Online-Dienst nachnutzen, desto günstiger und attraktiver wird dieser für alle Beteiligten.

Der Digitale Antrag

Im Vordergrund steht die nutzerzentrierte und durchgehende digitale Umsetzung des Antrages, beginnend vom Front-End bis in das kommunale Fachverfahren (Back-End), ohne Medienbrüche zwischen Antragseingang und der behördeninternen Bearbeitung. Insbesondere sollen die Prozesse für alle Nutzenden modernisiert und beschleunigt werden, Formulare dabei rechtlich korrekt und aktuell sein und die Qualität der Datenerfassung erheblich erhöht werden.

Mit diesem Angebot können die antragsbearbeitenden Stellen aller nachnutzungsinteressierten Bundesländer einen wesentlichen Schritt in die digitale Zukunft gehen. Die Pilotierung der ersten Anträge hat bereits begonnen, der Rollout in die Fläche startet im Herbst 2022.