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Der Online-Dienst eWaffe umfasst insgesamt rund 20 umsetzungsrelevante Antragsstrecken, in denen 24 LeiKas umgesetzt werden. Um die OZG-Leistungen umfassend umzusetzen, wird die Einbindung aller Antragsstrecken empfohlen. Die Liste der im Online-Dienst bundesweit verfügbaren Antragsstrecken wird sukzessive erweitert, sobald diese zur Nachnutzung bereitstehen. Im Rahmen der Referenzimplementierung wird zunächst ein Minimalprodukt (MVP) im ersten Release pilotiert, das die am häufigsten nachgefragten Anträge und den Regelfall eines Antragsstellers abbildet. Darüber hinaus werden sukzessive weitere umsetzungsrelevante priorisierte Leistungen der beiden OZG-Leistungsbündel (10151/10154) umgesetzt. Die entsprechenden LeiKa-Leistungen, die nicht Teil des MVP sind, können zu einem späteren Zeitpunkt ggf. im weiteren Projektverlauf nach 2022 berücksichtigt werden.
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Ja diese werden in der OZG-Informationsplattform (OZG-IP) bereitgestellt. Einige FIM-Artefakte sind bereits in der OZG-IP verfügbar, allerdings ggf. nicht mehr auf dem neuesten Stand. Diese werden laufend aktualisiert.
1.2.4 Besteht die Möglichkeit nur einen Teil der EfA-Leistungen in Anspruch zu nehmen?
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Der zeitliche Umfang der Mitwirkung hängt u.a. davon ab, welche technischen und organisatorischen Voraussetzungen schon geschaffen wurden (s.u. Punkt 8), wie frühzeitig und eng die Kommune bzw. Waffenbehörde in die Konzeption und Umsetzung eingebunden werden möchten, wir wie schnell wie viel viele Online-Dienst Komponenten angebunden werden sollen, wie hoch der individuelle Anpassungsbedarf ist und welche generellen Formate zur Information und Mitwirkung in der Pilotierungsgemeinschaft bzw. Nachnutzungsallianz wie häufig genutzt werden.
Der Mindestumfang, um den Online-Dienst „eWaffe“ pilotieren und/oder (nach-)nutzen zu können, besteht in der Schaffung der Voraussetzungen (s.u. Punkt 8), der Anmeldung zur Pilotierung / Nachnutzung, dem Hinterlegen von Basisdaten, der Anbindung eines Nutzerkontos (beispielsweise BayernID oder Nutzerkonto Bund) und die Kommunikation mit dem Pilotierungs- bzw. Roll-Out-Team.
Demgegenüber besteht der Maximalumfang darin zunächst an der fachlich-rechtlichen Konzeption des Online-Dienstes mitzuwirken, dann als engagierte Pilotkommune zur Verfügung zu stehen, an der fachlich-rechtlichen und technischen Iteration teilzuhaben, alle Informations- und Mitwirkungsformate zu nutzen, als Teil der Nachnutzungsallianz sowie als Multiplikator für andere nachnutzende Kommunen und Fachbehörden zu fungieren.
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