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1. Nachnutzungsmodell “Einer-für-Alle”

Das OZG-Umsetzungsprojekt Projekt “waffenrechtliche Erlaubnisse” (eWaffe) wird grundsätzlich nach dem „Einer-für-Alle”-Prinzip (kurz: EfA) entwickelt. Nähere Informationen zu dem EfA-Nachnutzungsmodell finden hier auf den Seiten des Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI):

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2. EfA-Nachnutzung der OZG-Leistungen „Waffenrechtliche Erlaubnisse für Arten des Umgangs mit Waffen oder Munition“ und „Umgang mit Waffen“

Die Online-Dienste für die beiden OZG-Leistungsbündel (a) „Waffenrechtliche Erlaubnisse für Arten des Umgangs mit Waffen oder Munition“ (10151) und (b) „Umgang mit Waffen“ (10154) werden sukzessive alle zur Nachnutzung bereitgestellt. Zur Nachnutzung sind, wie in allen EfA-Projekten rechtliche, finanzielle, technische und organisatorische Schritte vorzunehmen, deren aktueller Stand nachfolgend erläutert wird. Aufgrund der engen Verzahnung beider Leistungsbündel bzw. der dazugehörigen Online-Dienste und Antragsstrecken werden diese zusammengefasst.

2.1 Rechtliche Dimension

Die beiden OZG-Leistungen werden in den FIT-Store eingestellt. Die dazugehörige Leistungsbeschreibung kann dort heruntergeladen werden. Eine Interessensbekundung für die Nachnutzung dieser Leistungen kann stets durch die Bundesländer an das umsetzende Land Bayern abgegeben werden. Weitere Informationen zur rechtlichen Nachnutzung über den FIT-Store finden sich hier.

Die rechtliche Ein- und Anbindung der kommunalen Ebene über den FIT-Store ist von der jeweiligen Landesstrategie abhängig. Hinweise zu möglichen Optionen finden sich u. a. in den FIT-Store-FAQs.

2.2 Finanzielle Dimension

Die Bereitstellung der Online-Dienste zu den o. g. OZG-Leistungen erfolgt bis zum 31. Dezember 2022 unentgeltlich. In diesem Zeitraum erfolgt die Finanzierung durch den Freistaat Bayern in Kooperation mit dem Saarland aus Mitteln des Konjunkturpaketes. Ab dem 1. Januar 2023 wird ein Entgelt für nachnutzende Länder fällig. Eine Kostenschätzung (Richtwerte) mit entsprechenden Kostenverteilungsschlüsseln für den Betrieb sowie die Wartung und Pflege ab 2023 wurde den nachnutzungsinteressierten Ländern in der sog. “Nachnutzungsallianz” am 29.06.2022 vorgelegt.

Inwieweit die Kosten durch das jeweilige nachnutzende Land selbst getragen werden oder an die einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften weitergereicht werden, ist von der Nachnutzungsstrategie des jeweiligen Bundeslandes abhängig.

2.3 Technische Dimension

Der Online-Dienst wird mit einem JavaScript Framework entwickelt, welches eine einfache Erstellung von Komponenten erlaubt. Mittels „Web Components Standard“ werden die Online-Dienste Waffenrechtliche Erlaubnisse für Arten des Umgangs mit Waffen oder Munition“ und „Umgang mit Waffen“ als in sich geschlossene Antragsverfahren in den Webauftritt der Behörden eingebunden. Der aus dem Onlinedienst im XeWaffe-Fachstandard erzeugte Antrag wird Ende-zu-Ende verschlüsselt über eine Kommunikationskomponentevia DVDV/OSCI auf dem jeweiligen OSCI-Intermediär bereitgestellt und durch das Fachverfahren der jeweiligen Behörde zur Weiterverarbeitung abgeholt. Weitere Informationen zur technischen Dimension finden sich auf der Nachnutzungsplattform und perspektivisch in der FIT-Store-Leistungsbeschreibung wieder. Voraussetzung für die technische Nachnutzung ist die Schnittstellenanbindung der Fachverfahren auf Basis des Fachstandards XeWaffe. Die konkreten Schritte zur technischen Nachnutzung können im Integrationsleitfaden auf der Nachnutzungsplattform eingesehen werden.

2.4 Organisatorische Dimension

Zur Abstimmung der bundesweiten Nachnutzung findet seit Juni 2022 alle zwei Monate das Treffen der Nachnutzungsallianzstatt. In diesem sind Vertreter:innen aus der Fachlichkeit sowie der OZG-Koordination aller Bundesländer beteiligt. Die Dokumente, der bisher stattgefundenen Steuerungskreise, können bei Bedarf im Downloadbereich heruntergeladen werden. Fragen zur bundesländerübergreifenden Nachnutzung werden auf Ebene der Länder in diesem Gremium behandelt.

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