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Voraussetzung für die technische Nachnutzung ist die Schnittstellenanbindung der Fachverfahren auf Basis XAusländer. Da das XAusländer-OZG-Kapitel zum 1. Mai 2022 mit der XAusländer-Spezifikation 1.17.0 verpflichtend umzusetzen ist, sind ab diesem Zeitpunkt die technischen Nachnutzungsvoraussetzungen für den „Aufenthaltstitel“ und die „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ vollumfänglich gegeben. Bereits jetzt kann die OZG-Leistung „Aufenthaltstitel” Kommunen mit folgenden Fachverfahren angeboten werden:
Kommunix/ADVIS (XAusländer 1.16.0)
HSH/AUSO (XAusländer 1.16.0)
Axians Infoma/ALWsystem (XAusländer 1.16.0)
AKDB/OK.VISA (XAusländer 1.16.0)
Beister/Stranger ABH (XAusländer 1.16.0)
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Komm.One/KM-LaDiVA, KM-Ausländer
DXC/Paula
Die konkreten Schritte zur technischen Nachnutzung können unter Leitfaden zur Integration von Online-Diensten aus Brandenburg eingesehen werden.
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