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Voraussetzung für die technische Nachnutzung ist die Schnittstellenanbindung der Fachverfahren auf Basis XAusländer. Da das XAusländer-OZG-Kapitel zum 1. Mai 2022 mit der XAusländer-Spezifikation 1.17.0 verpflichtend umzusetzen ist, sind ab diesem Zeitpunkt die technischen Nachnutzungsvoraussetzungen für den „Aufenthaltstitel“ und die „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ vollumfänglich gegeben. Bereits jetzt kann die OZG-Leistung „Aufenthaltstitel” Kommunen mit folgenden Fachverfahren angeboten werden:

  • HSHKommunix/AUSO ADVIS (XAusländer 1.16.0)Kommunix

  • HSH/ADVIS AUSO (XAusländer 1.16.0)AKDB

  • /OK.VISA Axians Infoma/ALWsystem (XAusländer 1.16.0)

  • Beister/Stranger ABH AKDB/OK.VISA (XAusländer 1.16.0)

  • Axians InfomaBeister/ALWsystem Stranger ABH (XAusländer 1.16.0)

Die übrigen Fachverfahren werden zum 1. Mai 2022 angebunden. Die OZG-Leistung „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ ist für alle Fachverfahren (erst) ab 1. Mai 2022 verfügbar.

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