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Nähere Informationen zum Portalverbund: https://www.cio.bund.de/Web/DE/Innovative-Vorhaben/Portalverbund/portalverbund_node.html IT-Beauftragter der Bundesregierung Portalverbund

Muss der Online-Dienst in die Website eingebettet werden? Gibt es den Online-Dienst auch als “Standalone”-Variante?

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Welche technischen Voraussetzungen müssen für die Einbindung geschaffen werden?

Unter dem folgenden Link https://www.digitale-verwaltung-as-a-service.de/get-started-now/ Anleitung Digitale Verwaltung as a Service können die Informationen für die technische Einbindung von Antragsstrecken aufgerufen werden. Darüber hinaus ist die Integration des Dienstes schrittweise unter /wiki/spaces/TE/pages/245137790 Leitfaden zur Integration von Online-Diensten aus Brandenburg beschrieben.

Wichtig ist, dass für die Zustellung der Antragsdaten in das Fachverfahren ein DVDV-Eintrag für den zugrundeliegenden Dienst vorliegen muss. Die Beantragung der Eintragung muss bei der für das Land zuständigen Stelle erfolgen. Hier muss darum gebeten werden, dass die Behörde für den Dienst „xauslaender1160OZGPORTALABH” eingetragen wird. Der Dienst muss mit dem bereits hinterlegten „XAusländer“-Zertifikat angelegt werden.

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Wenn der PLZ-Check aktiviert ist (siehe https://digitale-verwaltung-as-a-service.de/get-started-now/#attribute Anleitung Digitale Verwaltung as a Service) können im OZG Service Management gültige Eingaben für Postleitzahlen hinterlegt werden. Die Benutzer/innen sollten dafür die entsprechenden Rechte haben. Wichtig ist zu beachten, dass die dort konfigurierten Postleitzahlen nicht auf der Demo unter https://digitale-verwaltung-as-a-service.de/ Demo Digitale Verwaltung as a Service, sondern nur auf der Webseite der jeweiligen Gebietskörperschaft, wo der Dienst mit dem entsprechenden AGS eingebunden ist, verwendet werden.

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