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Die Leistungen des Themenfeldes „Ein- und Auswanderung” werden grundsätzlich nach dem „Einer-für-Alle”-Prinzip entwickelt. Nähere Informationen finden hier:
https://www.onlinezugangsgesetz.de/Webs/OZG/DE/umsetzung/nachnutzung/efa/efa-node.html Einer für Alle
Checkliste für Leistungsverantwortliche EfA:
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Die OZG-Leistungen „Aufenthaltstitel“ und „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ wurden am 12. Oktober 2021 in den FIT-Store eingestellt. Die dazugehörige Leistungsbeschreibung kann hier heruntergeladen werden. Eine Interessensbekundung für die Nachnutzung dieser Leistungen kann seitdem durch die Bundesländer abgeben werden. Weitere Informationen zur rechtlichen Nachnutzung über den FIT-Store finden sich hier.
Die rechtliche Ein- und Anbindung der kommunalen Ebene über den FIT-Store ist von der jeweiligen Landesstrategie abhängig. Hinweise zu möglichen Optionen finden sich u. a. in den FIT-Store-FAQs.
2.2 Finanzielle Dimension
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Der Online-Dienst wird mit einem JavaScript Framework entwickelt, welches eine einfache Erstellung von Komponenten erlaubt. Mittels „Web Components Standard“ werden die Online-Dienste „Aufenthaltstitel“ und „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ als in sich geschlossene Antragsverfahren in den Webauftritt der Behörden eingebunden. Der aus dem Onlinedienst im XAusländer Standard erzeugte Antrag wird Ende zu Ende verschlüsselt über eine Kommunikationskomponentevia DVDV/OSCI auf dem jeweiligen OSCI-Intermediär bereitgestellt und durch das Fachverfahren der jeweiligen Behörde zur Weiterverarbeitung abgeholt. Weitere Informationen zur technischen Dimension finden sich in Kapitel 5 der FIT-Store-Leistungsbeschreibung.
Voraussetzung für die technische Nachnutzung ist die Schnittstellenanbindung der Fachverfahren auf Basis XAusländer. Da das XAusländer-OZG-Kapitel zum 1. Mai 2022 mit der XAusländer-Spezifikation 1.17.0 verpflichtend umzusetzen ist, sind ab diesem Zeitpunkt die technischen Nachnutzungsvoraussetzungen für den „Aufenthaltstitel“ und die „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ vollumfänglich gegeben. Bereits jetzt kann die OZG-Leistung „Aufenthaltstitel” Kommunen mit folgenden Fachverfahren angeboten werden:
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