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Auf dieser Seite finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen hinsichtlich der Integration von Online-Diensten bzw. Antragsstrecken.

Table of Contents

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Technische Fragen

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Das OZG schreibt Bund und Ländern die Entwicklung von Verwaltungsportalen vor. Durch die Verwaltungsportale soll es Nutzer/innen vereinfacht werden, horizontal und vertikal Verwaltungsleistungen bei den zuständigen Behörden zu finden. Dort sollen neben Beschreibungen zur Verwaltungsleistung selbst auch Links zu Formularen oder Online-Diensten veröffentlicht werden.

Beispiel Freistaat Bayern:

Das BayernPortal ist beispielsweise das Verwaltungsportal des Freistaates Bayern, das eine Art Suchhilfe für Nutzer/innen dient, um Verwaltungsleistungen bei der zuständigen Stelle zu finden. Das BayernPortal übernimmt jedoch nicht die Veröffentlichung der Online-Leistungen. Daher ist es nach wie vor erforderlich, dass die zuständigen Behörden die Informationen zu Verwaltungsleistungen bzw. den Online-Diensten selbst auf ihrer Website veröffentlichen. Nach der Veröffentlichung ist dieser Link an das BayernPortal zu melden, damit dieser veröffentlicht wird. Die Meldung der Links auf die Homepage der Behörde obliegt derzeit noch in der Verantwortung der Behörden. Die AKDB arbeitet aber bereits an einer automatisierten Lösung zur Übermittlung des Fundortes (Links auf der Webseite der Ausländerbehörde).

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Unter dem folgenden Link https://www.digitale-verwaltung-as-a-service.de/get-started-now/ können die Informationen für die technische Einbindung von Antragsstrecken aufgerufen werden. Darüber hinaus ist die Integration des Dienstes schrittweise unter Integration von Online-Diensten aus Brandenburg alt /wiki/spaces/TE/pages/245137790 beschrieben.

Wichtig ist, dass für die Zustellung der Antragsdaten in das Fachverfahren ein DVDV-Eintrag für den zugrundeliegenden Dienst vorliegen muss. Die Beantragung der Eintragung muss bei der für das Land zuständigen Stelle erfolgen. Hier muss darum gebeten werden, dass die Behörde für den Dienst „xauslaender1160OZGPORTALABH” eingetragen wird. Der Dienst muss mit dem bereits hinterlegten „XAusländer“-Zertifikat angelegt werden.

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Sofern ein Antrag im Online-Dienst erfolgreich abgesendet werden kann, von den empfangenden Stellen aber nicht entgegengenommen wird, wird je nach betroffener Kommunikationskomponente sichergestellt, dass der Antrag gepuffert wird oder die verantwortlichen Stellen manuell informiert werden. Ist die Übergabe des Antrags an OK.Komm bereits fehlerhaft, wird über ein mehrstündiges Zeitfenster mehrfach versucht, den Antrag zu übergeben. Schlägt dies final fehl, wird der/die Nutzer/in, die Ausländerbehörde und das Projekt, informiert.

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Datenschutzrechtliche Datenschutzrechtliche Fragen

Gibt es eine Vorlage für einen Eintrag ins Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gem. Art. 30 Abs. 1 DSGVO bzw. ersetzt das Datenschutzkonzept den entsprechenden Eintrag?

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