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DVDV

Deutsches Verwaltungsdiensteverzeichnis

https://www.itzbund.de/DE/itloesungen/standardloesungen/dvdv/dvdv_node.html

eAT

Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wird als Plastikarte im Scheckkartenformat ausgestellt. Er enthält ein elektronisches Speichermedium (Chip), auf dem persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Adresse), biometrische Merkmale (Lichtbild und Fingerabdrücke) sowie Nebenbestimmungen (Auflagen) gespeichert sind. Dadurch verfügt der eAT über eine Online-Ausweisfunktion, die es ermöglicht, über das Internet bereit gestellte Behördendienstleistungen und kommerzielle Online-Dienstleistungen einfach und schnell zu nutzen. Die persönlichen Daten sind dabei immer und zuverlässig vor Diebstahl und Missbrauch geschützt. Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist freiwillig.

https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Migrathek/eAufenthaltstitel/eaufenthaltstitel-node.html

Fachverfahren

Ein Fachverfahren ist eine IT-Unterstützung für die Sachbearbeitung, um Funktionen der Verwaltung zu erbringen. Ein Fachverfahren wird oft, orientiert an der Zuständigkeit, in Bundes-, Landes- oder kommunalen Rechenzentren betrieben. Fachverfahren gibt es sowohl als Individualentwicklungen als auch als Standardlösungen, die bei mehreren Bundesländern/Kommunen im Einsatz sind.

Im Rahmen der OZG-Einführung müssen die Fachverfahren angepasst werden, damit sie die Antragsdaten vom Antragssteller digital empfangen können. Dabei müssen sie die Daten in den beschlossenen Fachdatenstandards verarbeiten und Nachrichten über die Datentransportinfrastruktur empfangen können.

https://www.fitko.de/fileadmin/fitko/foederale-koordination/gremienarbeit/Foederales_IT-Architekturboard/Dokumentation_IT-Landschaft_1.0.pdf

FIM

Föderales Informationsmanagement

Das Föderale Informationsmanagement (FIM) dient dazu, leicht verständliche BürgerinformationenBürger/inneninformationen, einheitliche Datenfelder für Formularsysteme und standardisierte Prozessvorgaben für den Verwaltungsvollzug bereitzustellen. Ziel ist es, den Übersetzungs- und Implementierungsaufwand rechtlicher Vorgaben zu senken. Länder und Kommunen sollen bezogen auf die redaktionelle und organisatorische Umsetzung eines Verwaltungsverfahrens nicht mehr für sich alleine agieren müssen. Stattdessen können sie auf qualitätsgesicherte Vorarbeiten der nächsthöheren Verwaltungsebene zurückgreifen.

https://fimportal.de/

FITKO

Föderale IT-Kooperation

https://www.fitko.de/Start

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Stranger ABH

Stranger ABH ist ein Fachverfahren der Herstellers Beister.

https://www.beister.de/Produkte/Stranger

Verwaltungsleistung

Verwaltungsleistungen im Sinne des OZG sind die elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren und die dazu erforderliche elektronische Information des Nutzers Nutzenden und Kommunikation mit dem Nutzer Nutzenden über allgemein zugängliche Netze (§ 2 Absatz 3 OZG). Die Gesetzesbegründung zu § 2 Absatz 3 OZG erläutert dies folgendermaßen: „Erfasst sind Verwaltungsverfahren im Sinne von § 9 der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder. Damit ist zugleich klargestellt, dass verwaltungsinterne Vorgänge einschließlich verwaltungsorganisatorischer Abläufe nicht erfasst sind.“ (BT-Drucksache 18/11135, S. 92).

https://informationsplattform.ozg-umsetzung.de/iNG/app/docs?t=Dokumente&nav=RegKO_RO&tb=docs

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