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Technische Fragen
Worin liegt der Zusammenhang zwischen der Einbindung des Online-Dienstes auf der Website der Kommune und dem jeweiligen Landesportal?
Das OZG schreibt Bund und Ländern die Entwicklung von Verwaltungsportalen vor. Durch die Verwaltungsportale soll es Nutzerinnen und Nutzern vereinfacht werden, horizontal und vertikal Verwaltungsleistungen bei den zuständigen Behörden zu finden. Dort sollen neben Beschreibungen zur Verwaltungsleistung selbst auch Links zu Formularen oder Online-Diensten veröffentlicht werden.
Beispiel Freistaat Bayern:
Das BayernPortal ist beispielsweise das Verwaltungsportal des Freistaates Bayern, das eine Art Suchhilfe für Nutzerinnen und Nutzer dient, um Verwaltungsleistungen bei der zuständigen Stelle zu finden. Das BayernPortal übernimmt jedoch nicht die Veröffentlichung der Online-Leistungen. Daher ist es nach wie vor erforderlich, dass die zuständigen Behörden die Informationen zu Verwaltungsleistungen bzw. den Online-Diensten selbst auf ihrer Website veröffentlichen. Nach der Veröffentlichung ist dieser Link an das BayernPortal zu melden, damit dieser veröffentlicht wird. Die Meldung der Links auf die Homepage der Behörde obliegt derzeit noch in der Verantwortung der Behörden. Die AKDB arbeitet aber bereits an einer automatisierten Lösung zur Übermittlung des Fundortes (Links auf der Webseite der Ausländerbehörde.
Nähere Informationen zum Portalverbund: https://www.cio.bund.de/Web/DE/Innovative-Vorhaben/Portalverbund/portalverbund_node.html
Muss der Online-Dienst in die Website eingebettet werden? Gibt es den Online-Dienst auch als “Standalone”-Variante?
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