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Auf dieser Seite finden Sie ein Glossar zu verwendeten Abkürzungen und Begriffen auf dieser Website. |
Table of Contents | ||||||
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A-C
ADVIS | ADVIS ist ein Fachverfahren des Herstellers Kommunix. | |
AGS | Amtlicher Gemeindeschlüssel Der AGS ist ein 8-stelliger Schlüssel zur eindeutigen Identifizierung einer Gemeinde mit den Bestandteilen: Bundesland (2 Stellen), Regierungsbezirk (1 Stelle), Kreis (2 Stellen) und Gemeinde (3 Stellen). | https://de.wikipedia.org/wiki/Amtlicher_Gemeindeschl%C3%BCssel |
AKDB | Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern | |
Antragsstrecke | Ein Online-Dienst kann aus mehreren Antragsstrecken bestehen, z. B. Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit, Familiäre Gründe etc. Eine Antragsstrecke ist die digitalisierte Form eines Antrags. Diese kann z. T. mehrere LeiKa-Leistungen abbilden. AUSO | |
AUSO - Software für Ausländerbehörden | AUSO ist eine prozess- und anwenderorientierte Softwarelösung für Ausländerbehörden. Mit dem Fachverfahren ist eine effektive Bearbeitung aller Vorgänge im Ausländer- und Staaatsangehörigkeitswesen möglich. Über zahlreiche Schnittstellen und durch leistungsstarke Zusatzmodule kann AUSO in jede IT-Gesamtlösung integriert werdenein Fachverfahren des Herstellers HSH. | https://www.hsh-berlin.com/modules.php?name=HSH_Content&cid=12 |
AVV | Auftragsverarbeitungsvertrag | |
AZR | Mit dem Ausländerzentralregister (AZR) stellt das Bundesverwaltungsamt die zentrale Informationsdrehscheibe im Ausländer- und Asylrecht für diejenigen Behörden zur Verfügung, die mit der Durchführung einschlägiger Vorschriften betraut sind. | https://www.bva.bund.de/DE/Das-BVA/Aufgaben/A/Auslaenderzentralregister/azr_node.html |
beBPo | besonderes Behördenpostfach | |
BZR | Bundeszentralregister Gemäß § 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) führt das Bundesamt für Justiz das Bundeszentralregister. In das Register werden strafgerichtliche Verurteilungen durch deutsche Gerichte, bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, Vermerke über Schuldunfähigkeit und besondere gerichtliche Feststellungen eingetragen sowie nachträgliche Entscheidungen und Tatsachen, die sich auf eine dieser Eintragungen beziehen. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen werden außerdem ausländische strafrechtliche Verurteilungen gegen Deutsche, in Deutschland geborene oder wohnhafte Personen in das Register eingetragen. | https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inhalt/Uebersicht_node.html |
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MIK BB | Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg | |
MVP | Minimum Viable Product Das Minimum Viable Product (MVP) ist ein Instrument zur Risikominimierung im Zuge der Entwicklung von Produkten, Dienstleistungen oder Geschäftsmodellen. Bei einem MVP wird der Bedarf zunächst mit einem minimalen Aufwand gedeckt. | |
OK.VISA | OK.VISA (Ausländerwesen) Das Anwendungsverfahren OK.VISA bietet den Ausländerbehörden die Möglichkeit, alle zur Bearbeitung von ausländerrechtlichen Vorgängen notwendigen Daten im Rahmen der gültigen Gesetze zu verwalten. Zusätzlich beinhaltet dieses Verfahren die Dialoganbindung an das AZR, BAMF und BZR, die Bearbeitung von Verpflichtungserklärungen und Visas. Alle Formulare der Bundesdruckerei können verwaltet und aus dem Verfahren heraus bedruckt werden. Datenschnittstellen zu einer Vielzahl von Verfahren sind vorhanden https://www.komm-it.de/produkte/okvisa-1ist ein Fachverfahren der AKDB | https://www.akdb.de/loesungen/okbuergerservice/okvisa/ueberblick/ |
Online-Dienst | Online-Dienst ist die jeweilige OZG-Leistung, z. B. Online-Dienst “Aufenthaltstitel”. Ein Online-Dienst kann aus mehreren Antragsstrecken bestehen, z. B. Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit, Familiäre Gründe etc. Eine Antragsstrecke ist die digitalisierte Form eines Antrags. Diese kann z. T. mehrere LeiKa-Leistungen abbilden. | |
OSCI | Online Services Computer Interface | https://de.wikipedia.org/wiki/Online_Services_Computer_Interface |
P-R
S-V
Stranger ABH | Stranger ABH ist ein Fachverfahren der Herstellers Beister. | |
Verwaltungsleistung | „Verwaltungsleistungen“ im Sinne des OZG sind die elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren und die dazu erforderliche elektronische Information des Nutzers und Kommunikation mit dem Nutzer über allgemein zugängliche Netze (§ 2 Absatz 3 OZG). Die Gesetzesbegründung zu § 2 Absatz 3 OZG erläutert dies folgendermaßen: „Erfasst sind Verwaltungsverfahren im Sinne von § 9 der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder. Damit ist zugleich klargestellt, dass verwaltungsinterne Vorgänge einschließlich verwaltungsorganisatorischer Abläufe nicht erfasst sind.“ (BT-Drucksache 18/11135, S. 92). | https://informationsplattform.ozg-umsetzung.de/iNG/app/docs?t=Dokumente&nav=RegKO_RO&tb=docs |
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