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Die Leistungen des Themenfeldes “Ein„Ein- und Auswanderung” werden grundsätzlich nach dem “Einer „Einer-für-Alle”-Prinzip entwickelt. Erläuterungen zum sog. “EfA”„EfA”-Prinzip finden sich auf www.onlinezugangsgesetz.de. Dort können auch fünf kurze Erklärvideos angesehen werden, die das EfA-Prinzip näher beschreiben. Auch kann auf den EfA-Wegweiser 2.0 zurückgegriffen werden.
2. EfA-Nachnutzung der OZG-Leistungen
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„Aufenthaltstitel” und
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„Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen”
Die OZG-Leistungen „Aufenthaltstitel“ (OZG-ID 10255) und „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ (OZG-ID 10596) sind grundsätzlich nachnutzungsbereit. Zur Nachnutzung sind wie in allen EfA-Projekten rechtliche, finanzielle und technische Nachnutzungsschritte zu unternehmen, deren aktueller Stand folgend nachfolgend erläutert wird. Aufgrund der engen Verzahnung beider Projekte bzw. OZG-Leistungen werden diese zusammengefasst.
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Die OZG-Leistungen „Aufenthaltstitel“ und die OZG-Leistung „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ wurden am 12. Oktober 2021 in den FIT-Store eingestellt. Die dazugehörige Leistungsbeschreibung kann hier heruntergeladen werden. Eine Interessensbekundung für die Nachnutzung o.g. Leistungen können dieser Leistungen kann durch die Bundesländer seitdem abgeben werden. Weitere Information Informationen zur rechtlichen Nachnutzung über den FIT-Store finden sich hier. Mit Blick auf die
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Die Bereitstellung der Online-Dienste zu den o.g. OZG-Leistungen erfolgt bis zum 31. Dezember 2022 unentgeltlich. In diesem Zeitraum erfolgt die Finanzierung durch das Land Brandenburg als umsetzendes Land aus Mitteln des Konjunkturpaketes. A b Ab dem 1. Januar 2023 wird ein Entgelt für nachnutzende Länder fällig. Eine Kostenschätzung (Richtwerte) mit dem Kostenverteilungsmechanismus „Drittstaatsangehörige + ABH“ für den Betrieb sowie die Wartung und Pflege ab 2023 wurden den nachnutzungsinteressierten Ländern im Steuerungskreis “Nachnutzung” „Nachnutzung” am 22. Oktober 2021 vorgelegt.
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Der Online-Dienst wird mit einem JavaScript Framework entwickelt, welches eine einfache Erstellung von Komponenten erlaubt. Mittels „Web Components Standard“ werden die Online-Dienste„Aufenthaltstitel“ Dienste „Aufenthaltstitel“ und „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ als in sich geschlossene Antragsverfahren in den Webauftritt der Behörden eingebunden. Der aus dem Onlinedienst im XAusländer Standard erzeugte Antrag wird Ende zu Ende verschlüsselt über eine Kommunikationskomponente via DVDV/OSCI auf dem jeweiligen OSCI-Intermediär bereitgestellt und durch das Fachverfahren der jeweiligen Behörde zur Weiterverarbeitung abgeholt. Weitere Informationen zur technischen Dimension finden sich in Kapitel 5 der FIT-Store-Leistungsbeschreibung.
Voraussetzung für die technische Nachnutzung ist die Schnittstellenanbindung der Fachverfahren auf Basis XAusländer. Da das XAusländer-OZG-Kapitel zum 1. 5.22 Mai 2022 mit der XAusländer-Spezifikation 1.17.0 verpflichtend umzusetzen ist, sind ab diesem Zeitpunkt die technischen Nachnutzungsvoraussetzungen für den „Aufenthaltstitel“ und die „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ vollumfänglich gegeben. Bereits jetzt kann die OZG-Leistung “Aufenthaltstitel” „Aufenthaltstitel” Kommunen mit folgenden Fachverfahren angeboten werden:
HSH/AUSO (XAusländer 1.16.0)
Kommunix/ADVIS (XAusländer 1.16.0)
AKDB/OK.VISA (XAusländer 1.16.0)
Beister/Stranger (XAusländer 1.16.0 - in Vorbereitung)
Axians Infoma/ALWsystem (XAusländer 1.16.0 - in Vorbereitung)
Die übrigen Fachverfahren werden zum 1. 5.22 Mai 2022 angebunden. Die OZG-Leistung „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ ist für alle Fachverfahren (erst) ab 1. 5.22 Mai 2022 verfügbar.
Die konkreten Schritte zur technischen Nachnutzung können unter ✅ Integration von Online-Diensten aus Brandenburg eingesehen werden.
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Zur Abstimmung der bundesweiten Nachnutzung findet seit November 2020 einmal im Monat für 1h der “Steuerungskreis etwa einstündige „Steuerungskreis mit an Nachnutzung interessierten Bundesländern” („SK Nachnutzung“SK Nachnutzung) statt. In diesem sind VerteterInnen aus der Fachlichkeit sowie der OZG-Koordination aller Bundesländer beteiligt. Die Unterlagen der bisher stattgefundenen Steuerungskreise können hier eingesehen werden. Fragen zur bundesländerübergreifenden Nachnutzung werden in diesem Gremium auf Ebene der Länder behandelt.
Mit den von den Bundesländern gemeldeteten gemeldeten Nachnutzungspiloten findet seit Mai 2021 überdies einmal im Monat für 1h ein etwa einstündiger operativer Projekttermin statt. Operative Fragen der Nachnutzung werden in diesem Termin unmittelbar mit den Pilotkommunen besprochen. Die Unterlagen der bisher stattgefundenen Projekttermine können hier heruntergeladen werden.