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Zur Abstimmung der bundesweiten Nachnutzung findet seit November 2020 einmal im Monat für 1h der “Steuerungskreis mit an Nachnutzung interessierten Bundesländern” („SK Nachnutzung“) statt. In diesem sind VerteterInnen aus der Fachlichkeit sowie der OZG-Koordination aller Bundesländer beteiligt. Die Unterlagen der bisher stattgefundenen Steuerungskreise können hier eingesehen werden. Fragen zur bundesländerübergreifenden Nachnutzung werden in diesem Gremium auf Ebene der Länder behandelt.
Mit den von den Bundesländern gemeldeteten Nachnutzungspiloten findet seit Mai 2021 überdies einmal im Monat für 1h ein operativer Projekttermin statt. Operative Fragen der Nachnutzung werden in diesem Termin unmittelbar mit den Pilotkommunen besprochen. Die Unterlagen der bisher stattgefundenen Projekttermine können hier heruntergeladen werden.
2.2. rechtliche Dimension
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