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A-C

AUSO

AUSO - Software für Ausländerbehörden

AUSO ist eine prozess- und anwenderorientierte Softwarelösung für Ausländerbehörden. Mit dem Fachverfahren ist eine effektive Bearbeitung aller Vorgänge im Ausländer- und Staaatsangehörigkeitswesen möglich. Über zahlreiche Schnittstellen und durch leistungsstarke Zusatzmodule kann AUSO in jede IT-Gesamtlösung integriert werden.

siehe

https://www.hsh-berlin.com/modules.php?name=HSH_Content&cid=12

AVV

Auftragsverarbeitungsvertrag

AZR

Mit dem Ausländerzentralregister (AZR) stellt das Bundesverwaltungsamt die zentrale Informationsdrehscheibe im Ausländer- und Asylrecht für diejenigen Behörden zur Verfügung, die mit der Durchführung einschlägiger Vorschriften betraut sind.

siehe

https://www.bva.bund.de/DE/Das-BVA/Aufgaben/A/Auslaenderzentralregister/azr_node.html

beBPo

besonderes Behördenpostfach

siehe

https://egvp.justiz.de/behoerdenpostfach/index.php

BZR

Bundeszentralregister

Gemäß § 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) führt das Bundesamt für Justiz das Bundeszentralregister.

In das Register werden strafgerichtliche Verurteilungen durch deutsche Gerichte, bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, Vermerke über Schuldunfähigkeit und besondere gerichtliche Feststellungen eingetragen sowie nachträgliche Entscheidungen und Tatsachen, die sich auf eine dieser Eintragungen beziehen. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen werden außerdem ausländische strafrechtliche Verurteilungen gegen Deutsche, in Deutschland geborene oder wohnhafte Personen in das Register eingetragen.

siehe

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inhalt/Uebersicht_node.html

D-F

DVDV

Deutsches Verwaltungsdienstverzeichnis

siehe

https://www.itzbund.de/DE/itloesungen/standardloesungen/dvdv/dvdv_node.html

eAT

Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wird als Plastikarte im Scheckkartenformat ausgestellt. Er enthält ein elektronisches Speichermedium (Chip), auf dem persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Adresse), biometrische Merkmale (Lichtbild und Fingerabdrücke) sowie Nebenbestimmungen (Auflagen) gespeichert sind. Dadurch verfügt der eAT über eine Online-Ausweisfunktion, die es ermöglicht, über das Internet bereit gestellte Behördendienstleistungen und kommerzielle Online-Dienstleistungen einfach und schnell zu nutzen. Die persönlichen Daten sind dabei immer und zuverlässig vor Diebstahl und Missbrauch geschützt. Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist freiwillig.

https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Migrathek/eAufenthaltstitel/eaufenthaltstitel-node.html

FITKO

Föderale IT-Kooperation

siehe

https://www.fitko.de/Start

G-I

GMM

Governikus MultiMessenger

Komplementär:
Governikus Bremen GmbH (100% Stadtgemeinde Bremen)

Kommanditisten:
55,1% Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde)
44,9% Freie Hansestadt Bremen (Land)

siehe

https://www.governikus.de/sichere-kommunikation/governikus-multimessenger/

J-L

KOSIT

Koordinierungstelle für IT-Standards

Die KoSIT hat die Aufgabe, die Entwicklung und den Betrieb von IT-Standards für den Datenaustausch in der öffentlichen Verwaltung zu koordinieren. 

siehe

https://www.xoev.de/

M-O
Anchor
m_o
m_o

OK.VISA

OK.VISA (Ausländerwesen)

Das Anwendungsverfahren OK.VISA bietet den Ausländerbehörden die Möglichkeit, alle zur Bearbeitung von ausländerrechtlichen Vorgängen notwendigen Daten im Rahmen der gültigen Gesetze zu verwalten.

Zusätzlich beinhaltet dieses Verfahren die Dialoganbindung an das AZR, BAMF und BZR, die Bearbeitung von Verpflichtungserklärungen und Visas. Alle Formulare der Bundesdruckerei können verwaltet und aus dem Verfahren heraus bedruckt werden. Datenschnittstellen zu einer Vielzahl von Verfahren sind vorhanden

siehe

https://www.komm-it.de/produkte/okvisa-1

OSCI

Online Services Computer Interface

siehe

https://de.wikipedia.org/wiki/Online_Services_Computer_Interface

P-R

S-V

Verwaltungsleistung

„Verwaltungsleistungen“ im Sinne des OZG sind die elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren und die dazu erforderliche elektronische Information des Nutzers und Kommunikation mit dem Nutzer über allgemein zugängliche Netze (§ 2 Absatz 3 OZG). Die Gesetzesbegründung zu § 2 Absatz 3 OZG erläutert dies folgendermaßen: „Erfasst sind Verwaltungsverfahren im Sinne von § 9 der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder. Damit ist zugleich klargestellt, dass verwaltungsinterne Vorgänge einschließlich verwaltungsorganisatorischer Abläufe nicht erfasst sind.“ (BT-Drucksache 18/11135, S. 92).

siehe “Hinweise zur OZG-Auslegung” auf

https://informationsplattform.ozg-umsetzung.de/iNG/app/docs?t=Dokumente&nav=RegKO_RO&tb=docs

W-Z

WSDL

Web Service Description Language

siehe

https://de.wikipedia.org/wiki/Web_Services_Description_Language

XÖV

- Standart

ist ein Standart

Standard für den elektronischen Datenaustausch in öffentlichen Verwaltungen,

dir

die in der XML-Syntax

geschrieben

erfasst (code) wird.

https://www.itzbund.de/DE/itloesungen/standardloesungen/xoev/xoev.html

XAusländer

Fördert den elektronischen Austausch von identischen Daten zwischen den Behörden in der Ausländerverwaltung in Deutschland. Es ist auf XML-Basis formatiert.

siehe

https://www.bamf.de/DE/Themen/Digitalisierung/Xauslaender/xauslaender-node.html