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Info |
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Auf dieser Seite finden Sie FAQs Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Integration. |
Table of Contents |
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Technische Fragen
Muss der Online-Dienst in die Website eingebettet werden? Gibt es den Online-Dienst auch als “Standalone”-Variante?
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Grundsätzlich ist eine direkte Einbettung in Landesportale nicht vorgesehen. Die Landesportale stellen zunächst (nur) sicher, dass EfA-Leistungen für Nutzer auffindbar sind und angesteuert werden können.
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Datenschutzrechtliche Fragen
Gibt es eine Vorlage für einen Eintrag ins Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gem. Art. 30 Abs. 1 DSGVO bzw. ersetzt das Datenschutzkonzept den entsprechenden Eintrag?
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Es handelt sich bei der Einbindung des Online-Dienstes datenschutzrechtlich nicht um eine Übermittlung an einen Dritten oder eine gemeinsame Verantwortung, sondern um eine Auftragsverarbeitung des Verantwortlichen. Dass der Inhalt „woanders“ liegt/eingebunden wird, ist rechtlich unerheblich. Der Inhalt wird rechtlich so behandelt als gehöre er zur Website des Verantwortlichen. Im Unterschied dazu gelten Dienstleister wie YouTube, Twitter etc. nicht als Auftragsverarbeiter, sondern je nach Einschätzung als Dritte oder gemeinsame Verantwortliche, da sie die Daten nicht nur im Auftrag, sondern als Werbeplattformen eben auch zu eigenen Zwecken verarbeiten. Im Ergebnis braucht es für die Übermittlung an diese eine eigene Rechtsgrundlage. Sie „erben“ nicht wie der Auftragsverarbeiter die Rechtsgrundlage des Verantwortlichen. Da viel Unsicherheit herrscht, ob hierzu Rechtsgrundlagen tragen, die darauf aufbauen, dass die Einbindung „erforderlich“ ist, holen sich Webseitenbetreiber oft pauschal die Einwilligung bei den Nutzenden, indem sie etwa Zwei-Klick-Lösungen vor der Einbettung implementieren.
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Fachliche Fragen
Wie verhält es sich mit der Fiktionswirkung bei einer Online-Antragsstellung?
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