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Die OZG-Leistung „Aufenthaltstitel“ umfasst insgesamt 217 LeiKa-Einträge (Abschnitt 3.1) (Stand: 04.05.2021). Die genaue Auflistung der LeiKa-Einträge kann der OZG-Informationsplattform https://informationsplattform.ozg-umsetzung.de/iNG/app/detail?id=103653&nav=RegKO_TF_Arbeit&tb=projectdetails&pager (Link) entnommen werden. Der weitaus überwiegende Teil der Leistungen ist als Typ 2/3-Leistungen (Regelungskompetenz liegt beim Bund – die Vollzugskompetenz bei den Bundesländern bzw. Kommunen) klassifiziert.
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Antragsstrecke „Erwerbstätigkeit“ (Erstbeantragung/Verlängerung) (20. Dezember 2020 Go-live MVP in Pilotkommunen)
Antragsstrecke „Familiäre Gründe“ (Erstbeantragung/Verlängerung),
Antragsstrecke „Ausbildung“ (Erstbeantragung/Verlängerung),
Antragsstrecke „Änderung von Nebenbestimmungen“,
Antragsstrecke „Beschleunigtes Fachkräfteverfahren“,
Antragsstrecke „Niederlassungserlaubnis“.
- ich glaube hier brauchen wir die Auflistung der LeiKa-Leistungen, die enthalten sind; Im Idealfall ist das identisch mit der Tabelle in Schritt 1 des Integrationsleitfadens
Die Antragsstrecken werden sukzessive zur Verfügung gestellt - beginnend mit der Antragsstrecke „Erwerbstätigkeit“.
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Online Dienst der jeweiligen Ausländerbehörde für den Nutzenden auf einem Blick:
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Bei Aufruf der Website der jeweiligen Ausländerbehörde werden den Nutzenden je nach Verfügbarkeit die verschiedenen o.g. Antragsstrecken angeboten. Auf der Antragsstrecke selbst wird der Nutzende belehrt, durch einzelne Auswahllogiken sukzessive geführt, muss entsprechende Eingaben tätigen und kann verschiedene Dokumente durch Upload beifügen.
Die in das Formular eingegebenen Daten werden abschließend in ein PDF-Formular überführt, das der Nutzende vor Einreichung des Antrags in Papierform ausdrucken oder als Datei auf seinem Endgerät abspeichern kann. Er erhält eine Vorgangsnummer, mit der er sich bei Bedarf an die Ausländerbehörde wenden kann (z.B. um Unterlagen oder Informationen nachzureichen).
Durch das Absenden des ausgefüllten Formulars mit den dazugehörigen Dokumenten wird der Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde eingereicht. Der Nutzende erhält eine formlose Eingangsbestätigung an seine angegebene E-Mail-Adresse.
Weitere Details können dem Kapitel 2.3. des Datenschutzkonzeptes für den Online-Dienst „Aufenthaltstitel“ entnommen werden (Anlage).
4. Technische Beschreibung des Online-Dienstes 🛠
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