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Die LeiKa-Einträge setzen sich aus einer Vielzahl von unter dem Aufenthaltstitel subsumierten Teilleistungen zusammen, die aus den verschiedenen Aufenthaltszwecken (Erwerbstätigkeit, Studium, etc.) und Antragsgründen (Erstbeantragung, Verlängerung, Änderung von Nebenbestimmungen) resultieren. Eine Übersicht der Typ 2/3 Leistungen bietet die untenstehende Tabelle.
Erwerbstätigkeit | Familiäre Gründe | Humanitäre Gründe | Ausbildung | Besondere Aufenthaltsrechte | Niederlassungs-erlaubnis | Sonstiges/übergreifend | ||
Beantragung | 27 | 13 | 24 | 16 | 6 | 15 | 24 | 125 |
Verlängerung | 25 | 13 | 24 | 15 | 5 | - | 4 | 86 |
Auflagenänderung | - | - | - | - | - | - | 4 | 4 |
Summe | 52 | 26 | 48 | 31 | 11 | 15 | 32 | 215 |
Tabelle 1: “Übersicht der Typ 2/3 Leistungen – Aufenthaltstitel”
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Der Online-Dienst „Aufenthaltstitel“ bildet dennoch den größten Teil der o.g. LeiKa-Einträge ab. Hierfür werden insgesamt die folgenden sechs Antragsstrecken bereitgestellt:
Antragsstrecke „Erwerbstätigkeit“ (Erstbeantragung/Verlängerung) (20. Dezember 2020 - Go-live MVP – in Pilotkommune)
Antragsstrecke „Familiäre Gründe“ (Erstbeantragung/Verlängerung),
Antragsstrecke „Ausbildung“ (Erstbeantragung/Verlängerung),
Antragsstrecke „Änderung von Nebenbestimmungen“,
Antragsstrecke „Beschleunigtes Fachkräfteverfahren“,
Antragsstrecke „Niederlassungserlaubnis“.
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Online Dienst der jeweiligen Ausländerbehörde für den Nutzenden auf einem Blick:
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Bei Aufruf der Website der jeweiligen Ausländerbehörde werden den Nutzenden je nach Verfügbarkeit die verschiedenen o.g. Antragsstrecken angeboten. Auf der Antragsstrecke selbst wird der Nutzende belehrt, durch einzelne Auswahllogiken sukzessive geführt, muss entsprechende Eingaben tätigen und kann verschiedene Dokumente durch Upload beifügen.
Die in das Formular eingegebenen Daten werden abschließend in ein PDF-Formular überführt, das der Nutzende vor Einreichung des Antrags in Papierform ausdrucken oder als Datei auf seinem Endgerät abspeichern kann. Er erhält eine Vorgangsnummer, mit der er sich bei Bedarf an die Ausländerbehörde wenden kann (z.B. um Unterlagen oder Informationen nachzureichen).
Durch das Absenden des ausgefüllten Formulars mit den dazugehörigen Dokumenten wird der Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde eingereicht. Der Nutzende erhält eine formlose Eingangsbestätigung an seine angegebene E-Mail-Adresse.
Weitere Details können dem Kapitel 2.3. des Datenschutzkonzeptes für den Online-Dienst „Aufenthaltstitel“ entnommen werden (Anlage).
4. Technische Beschreibung des Online-Dienstes 🛠
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