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Inhalte dieser Seite:

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Hier vielleicht noch kurzen Intro? Hier erfahren Sie ….. z.B mit Info Panel

hier muss auf der Seite insgesamt noch deutlicher die Begrifflichkeiten sauber erläutert und geprüft werden (Online Dienst Aufenthaltstitel umfasst mehrer Antragsstrecken und die Antragsstrecken umfassen mehrere LeiKa-Leistungen

An vielen Stellen fehlen noch Links mit weiteren Erläuterungen und Infos, z. B. DVDV ….

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1. OZG-Leistung Aufenthaltstitel 📯

Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) ist für die OZG-Leistung „Aufenthaltstitel“ Leistungsverantwortlicher im Sinne des OZG-Programmmanagements und hat die Projektleitung für den Online-Fachdienst „Aufenthaltstitel“ inne. Das MIK beauftragt als Auftraggeber den ZIT-BB als Auftragnehmer mit der technischen Umsetzung des Vorhabens.

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  • Antragsstrecke „Erwerbstätigkeit“ (Erstbeantragung/Verlängerung) (20. Dezember 2020 Go-live MVP in Pilotkommunen)

  • Antragsstrecke „Familiäre Gründe“ (Erstbeantragung/Verlängerung),

  • Antragsstrecke „Ausbildung“ (Erstbeantragung/Verlängerung),

  • Antragsstrecke „Änderung von Nebenbestimmungen“,

  • Antragsstrecke „Beschleunigtes Fachkräfteverfahren“,

  • Antragsstrecke „Niederlassungserlaubnis“.

  •  ich glaube hier brauchen wir die Auflistung der LeiKa-Leistungen, die enthalten sind; Im Idealfall ist das identisch mit der Tabelle in Schritt 1 des Integrationsleitfadens

Die Antragsstrecken werden sukzessive zur Verfügung gestellt - beginnend mit der Antragsstrecke „Erwerbstätigkeit“.

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2. FIM- und OZG-Informationen zum Online-Dienst Aufenthaltstitel 📚

Für die o.g. LeiKa-Leistungen der OZG-Leistung Aufenthaltstitel werden durch das Themenfeld auch sukzessive die entsprechenden FIM-Leistungsbeschreibungen erstellt. Die bereits verfügbaren Leistungsbeschreibungen können Stamminformationen und OZG-Referenzinformationen erstellt, die auf dem FIM-Portal abgerufen werden https://fimportal.de/

2. Referenzinformationen 📚

Die OZG-Referenzinformationen für die Leistung „Aufenthaltstitel“ können sowie auf der OZG-Informationsplattform unter dem Reiter „Ergebnisse“ (Link) heruntergeladen abgerufen werden . Ein Beispiel ist in der folgenden Abbildung dargestellt:können.

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3. Funktionsweise und -umfang des Online-Dienstes Aufenthaltstitel 💡

Der Zweck der o.g. Online-Dienste Antragsstrecken ist die elektronische Beantragung eines Aufenthaltstitels. Die Online-Dienste über die o.g. Antragsstrecken Diese sind dabei grundsätzlich als entscheidungsvorbereitende Übermittlung von Antragstellerdaten einschließlich dazugehöriger Dokumente zu klassifizieren und ersetzen insofern keine persönlichen Vor-Ort-Termine in der Ausländerbehörde. Der Online-Dienst entspricht Die Antragsstrecken entsprechen dem sogenannten OZG Reifegradmodell Stufe 2 (d. h. eine online-Beantragung ist Grundsätzlich möglich. Bestimmte grundsätzlich möglich, aber bestimmte Nachweise können nicht online übermittelt werden). Deshalb erfolgen aus rechtlichen und fachlichen Gründen

  • die Identifizierung,

  • die Erfassung der Fingerabdrücke für den elektronischen Aufenthaltstitel gem. § 61a AufenthG,

  • die Abgabe einer Unterschrift, sowie

  • die Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels

nach wie vor persönlich in der Ausländerbehörde.

In der unten stehenden Grafik ist eine solche elektronische Beantragung aus Sicht der Nutzenden mit allen durchlaufenden Schritt dargestellt.

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Online Dienst der jeweiligen Ausländerbehörde für den Nutzenden auf einem Blick:

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Bei Aufruf der Website der jeweiligen Ausländerbehörde werden den Nutzenden je nach Verfügbarkeit die verschiedenen o.g. Antragsstrecken angeboten. Auf der Antragsstrecke selbst wird der Nutzende belehrt, durch einzelne Auswahllogiken sukzessive geführt, muss entsprechende Eingaben tätigen und kann verschiedene Dokumente durch Upload beifügen. 

Die in das Formular eingegebenen Daten werden abschließend in ein PDF-Formular überführt, das der Nutzende vor Einreichung des Antrags in Papierform ausdrucken oder als Datei auf seinem Endgerät abspeichern kann. Er erhält eine Vorgangsnummer, mit der er sich bei Bedarf an die Ausländerbehörde wenden kann (z.B. um Unterlagen oder Informationen nachzureichen).

Durch das Absenden des ausgefüllten Formulars mit den dazugehörigen Dokumenten wird der Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde eingereicht. Der Nutzende erhält eine formlose Eingangsbestätigung an seine angegebene E-Mail-Adresse.

Weitere Details können dem Kapitel 2.3. des Datenschutzkonzeptes für den Online-Dienst „Aufenthaltstitel“ entnommen werden (Anlage).

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4. Technische Beschreibung des Online-Dienstes 🛠

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6. Anbindungsvoraussetzungen an den Online-Dienst für das anschließende Land 🖥

Über den XÖV-Standard X-Ausländer XAusländer ist der Datentransfer bundeseinheitlich per OSCI und DVDV geregelt. Voraussetzungen für den Anschluss der Ausländerbehörden eines Bundeslandes sind[2]:

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Die Bereitstellung des Online-Dienstes erfolgt bis zum 31.12.2022 unentgeltlich. In diesem Zeitraum erfolgt die Finanzierung durch das Land Brandenburg als umsetzendes Land aus Mitteln des Konjunkturpaketes. Ab 01.01.2023 wird ein Entgelt für nachnutzende Länder fällig, dessen endgültige Höhe auf Grundlage der Pilotierungserfahrungen im Laufe des Jahres 2022 unter Berücksichtigung des Beschlusses 2021/24 des IT-PLR bestimmt wird.

 

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Benennung der IT-Dienstleister 💻

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Hansastraße 12-16

80686 München 

Ansprechpartner 👥

Umsetzungskoordinator und Leistungsverantwortlicher für die OZG-Leistung „Aufenthaltstitel“ im umsetzenden Land:

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