Inhalte dieser Seite:
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- Frederike Knuth (Unlicensed) du kannst jetzt gerne noch einmal über alles schauen und ergänzen.
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Aufenthaltstitel 📯
Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) ist für die OZG-Leistung „Aufenthaltstitel“ Leistungsverantwortlicher im Sinne des OZG-Programmmanagements und hat die Projektleitung für den Online-Fachdienst „Aufenthaltstitel“ inne. Das MIK beauftragt als Auftraggeber den ZIT-BB als Auftragnehmer mit der technischen Umsetzung des Vorhabens.
Die OZG-Leistung „Aufenthaltstitel“ umfasst insgesamt 217 LeiKa-Einträge (Abschnitt 3.1) (Stand: 04.05.2021). Die genaue Auflistung der LeiKa-Einträge kann der OZG-Informationsplattform https://informationsplattform.ozg-umsetzung.de/iNG/app/detail?id=103653&nav=RegKO_TF_Arbeit&tb=projectdetails&pager (Link) entnommen werden. Der weitaus überwiegende Teil der Leistungen ist als Typ 2/3-Leistungen (Regelungskompetenz liegt beim Bund – die Vollzugskompetenz bei den Bundesländern bzw. Kommunen) klassifiziert.
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Antragsstrecke „Erwerbstätigkeit“ (Erstbeantragung/Verlängerung) (20. Dezember 2020 - Go-live MVP – in PilotkommunePilotkommunen)
Antragsstrecke „Familiäre Gründe“ (Erstbeantragung/Verlängerung),
Antragsstrecke „Ausbildung“ (Erstbeantragung/Verlängerung),
Antragsstrecke „Änderung von Nebenbestimmungen“,
Antragsstrecke „Beschleunigtes Fachkräfteverfahren“,
Antragsstrecke „Niederlassungserlaubnis“.
- ich glaube hier brauchen wir die Auflistung der LeiKa-Leistungen, die enthalten sind; Im Idealfall ist das identisch mit der Tabelle in Schritt 1 des Integrationsleitfadens
Die Antragsstrecken werden sukzessive im Laufe des Jahres 2021 zur Verfügung gestellt - beginnend mit der Antragsstrecke „Erwerbstätigkeit“.
Für die o.g. LeiKa-Einträge Leistungen werden durch das Themenfeld derzeit stückweise auch sukzessive die entsprechenden Leistungsbeschreibungen erstellt. Pro Antragsstecke (z.B. „Erwerbstätigkeit“) werden mehrere FIM-Leistungsbeschreibungen entsprechend der jeweils mit der Antragsstrecke abgedeckten Verwaltungsleistungen bereitgestellt.erstellt. Die bereits verfügbaren Leistungsbeschreibungen könnten unter diesem Link: können auf dem FIM-Portal abgerufen werden https://fimportal.de/ abgerufen werden.
2. Referenzinformationen 📚
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In der unten stehenden Grafik ist eine solche elektronische Beantragung aus Sicht der Nutzenden mit all den allen durchlaufenden Schritt dargestellt.
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Online Dienst der jeweiligen Ausländerbehörde für den Nutzenden auf einem Blick:
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Bei Aufruf der Website der jeweiligen Ausländerbehörde werden den Nutzenden je nach Verfügbarkeit die verschiedenen o.g. Antragsstrecken angeboten. Auf der Antragsstrecke selbst wird der Nutzende belehrt, durch einzelne Auswahllogiken sukzessive geführt, muss entsprechende Eingaben tätigen und kann verschiedene Dokumente durch Upload beifügen.
Die in das Formular eingegebenen Daten werden abschließend in ein PDF-Formular überführt, das der Nutzende vor Einreichung des Antrags in Papierform ausdrucken oder als Datei auf seinem Endgerät abspeichern kann. Er erhält eine Vorgangsnummer, mit der er sich bei Bedarf an die Ausländerbehörde wenden kann (z.B. um Unterlagen oder Informationen nachzureichen).
Durch das Absenden des ausgefüllten Formulars mit den dazugehörigen Dokumenten wird der Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde eingereicht. Der Nutzende erhält eine formlose Eingangsbestätigung an seine angegebene E-Mail-Adresse.
Weitere Details können dem Kapitel 2.3. des Datenschutzkonzeptes für den Online-Dienst „Aufenthaltstitel“ entnommen werden (Anlage).
4. Technische Beschreibung des Online-Dienstes 🛠
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Für eine nutzerzentrierte Anwendung des Online-Dienstes und um der Erfüllung des Reifegrades 3 möglichst nahe zu kommen, sind durch das anschließende Land die Basisdienste Nutzerkonto und E-Payment-Lösung gleichwohl anzubinden. Auch ist zur Erfüllung der Anforderung des OZG die Anbindung an das jeweilige Landesverwaltungsportal erforderlich.
6.2. Sonstige technische Voraussetzungen, die für das anschließende Land relevant sind ❗️
Durch die Anwendung des Routings mithilfe des DVDV muss die Registrierung der Behörden und der technischen Adressen im DVDV gewährleistet und die Fachverfahren an die jeweiligen DVDV-Server des Landes angebunden sein (Vgl. 6).
7. Entgelt 📆
Die Bereitstellung des Online-Dienstes erfolgt bis zum 31.12.2022 unentgeltlich. In diesem Zeitraum erfolgt die Finanzierung durch das Land Brandenburg als umsetzendes Land aus Mitteln des Konjunkturpaketes. Ab 01.01.2023 wird ein Entgelt für nachnutzende Länder fällig, dessen endgültige Höhe auf Grundlage der Pilotierungserfahrungen im Laufe des Jahres 2022 unter Berücksichtigung des Beschlusses 2021/24 des IT-PLR bestimmt wird.
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