Inhalte dieser Seite:
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- Frederike Knuth (Unlicensed) du kannst jetzt gerne noch einmal über alles schauen und ergänzen.
Hier vielleicht noch kurzen Intro? Hier erfahren Sie ….. z.B mit Info Panel
hier muss auf der Seite insgesamt noch deutlicher die Begrifflichkeiten sauber erläutert und geprüft werden (Online Dienst Aufenthaltstitel umfasst mehrer Antragsstrecken und die Antragsstrecken umfassen mehrere LeiKa-Leistungen
An vielen Stellen fehlen noch Links mit weiteren Erläuterungen und Infos, z. B. DVDV ….
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1. OZG-Leistung Aufenthaltstitel 📯
Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) ist für die OZG-Leistung „Aufenthaltstitel“ Leistungsverantwortlicher im Sinne des OZG-Programmmanagements und hat die Projektleitung für den Online-Fachdienst „Aufenthaltstitel“ inne. Das MIK beauftragt als Auftraggeber den ZIT-BB als Auftragnehmer mit der technischen Umsetzung des Vorhabens.
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Antragsstrecke „Erwerbstätigkeit“ (Erstbeantragung/Verlängerung) (20. Dezember 2020 Go-live MVP in Pilotkommunen)
Antragsstrecke „Familiäre Gründe“ (Erstbeantragung/Verlängerung),
Antragsstrecke „Ausbildung“ (Erstbeantragung/Verlängerung),
Antragsstrecke „Änderung von Nebenbestimmungen“,
Antragsstrecke „Beschleunigtes Fachkräfteverfahren“,
Antragsstrecke „Niederlassungserlaubnis“.
- ich glaube hier brauchen wir die Auflistung der LeiKa-Leistungen, die enthalten sind; Im Idealfall ist das identisch mit der Tabelle in Schritt 1 des Integrationsleitfadens
Die Antragsstrecken werden sukzessive zur Verfügung gestellt - beginnend mit der Antragsstrecke „Erwerbstätigkeit“.
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2. FIM- und OZG-Informationen zum Online-Dienst Aufenthaltstitel 📚
Für die LeiKa-Leistungen der OZG-Leistung Aufenthaltstitel werden durch das Themenfeld sukzessive FIM-Stamminformationen und OZG-Referenzinformationen erstellt, die auf dem FIM-Portal https://fimportal.de/ sowie auf der OZG-Informationsplattform unter dem Reiter „Ergebnisse“ (Link) abgerufen werden können.
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3. Funktionsweise und -umfang des Online-Dienstes Aufenthaltstitel 💡
Der Zweck der o.g. Antragsstrecken ist die elektronische Beantragung eines Aufenthaltstitels. Diese sind dabei grundsätzlich als entscheidungsvorbereitende Übermittlung von Antragstellerdaten einschließlich dazugehöriger Dokumente zu klassifizieren und ersetzen insofern keine persönlichen Vor-Ort-Termine in der Ausländerbehörde. Die Antragsstrecken entsprechen dem sogenannten OZG Reifegradmodell Stufe 2 (d. h. eine online-Beantragung ist grundsätzlich möglich, aber bestimmte Nachweise können nicht online übermittelt werden). Deshalb erfolgen aus rechtlichen und fachlichen Gründen
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Online Dienst der jeweiligen Ausländerbehörde für den Nutzenden auf einem Blick:
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Bei Aufruf der Website der jeweiligen Ausländerbehörde werden den Nutzenden je nach Verfügbarkeit die verschiedenen o.g. Antragsstrecken angeboten. Auf der Antragsstrecke selbst wird der Nutzende belehrt, durch einzelne Auswahllogiken sukzessive geführt, muss entsprechende Eingaben tätigen und kann verschiedene Dokumente durch Upload beifügen.
Die in das Formular eingegebenen Daten werden abschließend in ein PDF-Formular überführt, das der Nutzende vor Einreichung des Antrags in Papierform ausdrucken oder als Datei auf seinem Endgerät abspeichern kann. Er erhält eine Vorgangsnummer, mit der er sich bei Bedarf an die Ausländerbehörde wenden kann (z.B. um Unterlagen oder Informationen nachzureichen).
Durch das Absenden des ausgefüllten Formulars mit den dazugehörigen Dokumenten wird der Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde eingereicht. Der Nutzende erhält eine formlose Eingangsbestätigung an seine angegebene E-Mail-Adresse.
Weitere Details können dem Kapitel 2.3. des Datenschutzkonzeptes für den Online-Dienst „Aufenthaltstitel“ entnommen werden (Anlage).
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4. Technische Beschreibung des Online-Dienstes 🛠
Der Online-Dienst wird mit einem JavaScript Framework entwickelt, welches eine einfache Erstellung von Komponenten erlaubt. Mittels „Web Components Standard“ wird der Online-Dienst „Aufenthaltstitel“ als ein in sich geschlossenes Antragsverfahren in den Webauftritt der Behörden eingebunden. Trotz des standardisierten Vorgehens bei der Einbindung, sind Anpassungen und Konfigurationsmöglichkeiten am Erscheinungsbild des Online-Dienstes individuell möglich. Das Layout (z. B. Farben, Corporate Identity) kann über die vorhandenen Standards (z.B. CSS) angepasst bzw. konfiguriert werden. Die Mehrsprachigkeit (derzeit beschränkt auf Deutsch und Englisch) ist gegeben. Einzelne Textbausteine können ebenfalls mandantenspezifisch konfiguriert werden. Weitere Funktionalitäten, die nicht über Web Components ermöglicht werden, können in einer Microservice-Architektur mit Hilfe von Containern, zentral allen angebunden Behörden angeboten werden.
Weitere technische Informationen finden Sie hier.
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5. Vorgesehene Art der Datenübermittlung und genutzte Datenaustauschstandards 📡
Das Antragsverfahren übermittelt die Antragsdaten über eine OSCI-basierte verschlüsselte Nachricht an den OSCI-Intermediär eine XAusländer-Nachricht direkt in das Fachverfahren der jeweiligen Behörden. Details zu DVDV/OSCI sind im Kapitel: „Anhang C OSCI–Transport-Profil für XAusländer“ des Standards XAusländer[1] beschrieben. Die Grafik verdeutlicht den Zusammenhang zwischen XAusländer und dem OSCI-Transport.
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Löschen: Für weitergehende Informationen wird auf das in der Anlage beigefügte Konzept „Onlinedienst Aufenthaltstitel - Rahmenkonzept zur Freigabe und zum Betrieb zum bundesweiten Rollout“ als Anlage des Datenschutzkonzeptes verwiesen. |
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6. Anbindungsvoraussetzungen an den Online-Dienst für das anschließende Land 🖥
Über den XÖV-Standard XAusländer ist der Datentransfer bundeseinheitlich per OSCI und DVDV geregelt. Voraussetzungen für den Anschluss der Ausländerbehörden eines Bundeslandes sind[2]:
Die Behörde betreibt ein XAusländer-fähiges Fachverfahren und das eingesetzte Fachverfahren hat die OZG-Schnittstelle entsprechend der aktuellen XAusländer-Spezifikation [1], Kapitel 12 (Datenübermittlung über Verwaltungsportale), umgesetzt.
Die Behörde verfügt über eine funktionsfähige OSCI-Kommunikationsinfrastruktur bzw. eine gleichwertige Kommunikationsinfrastruktur und kann auf diese zugreifen: Für den Versand von Nachrichten (z. B. OSCI-Sendeclient inklusive notwendiger Zertifikate) und für den Empfang (z. B. OSCI-Empfängerpostfach und Nachrichtenabholung durch das Fachverfahren).
Die Behörde, als Dienstanbieter, ist mit dem Dienst XAusländer im DVDV verzeichnet.
6.1. Erforderliche Basisdienste beim anschließenden Land
Grundsätzlich ist aus den unter 3. genannten Gründen der Online-Dienst auch ohne die Basisdienste Nutzerkonto und elektronische Bezahlmöglichkeit verwendbar, da die Authentifizierung vor Ort erfolgen muss und in diesem Zusammenhang auch der Bezahlprozess vor Ort abgewickelt werden kann.
Für eine nutzerzentrierte Anwendung des Online-Dienstes und um der Erfüllung des Reifegrades 3 möglichst nahe zu kommen, sind durch das anschließende Land die Basisdienste Nutzerkonto und E-Payment-Lösung gleichwohl anzubinden. Auch ist zur Erfüllung der Anforderung des OZG die Anbindung an das jeweilige Landesverwaltungsportal erforderlich.
6.2. Sonstige technische Voraussetzungen, die für das anschließende Land relevant
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sind❗️
Durch die Anwendung des Routings mithilfe des DVDV muss die Registrierung der Behörden und der technischen Adressen im DVDV gewährleistet und die Fachverfahren an die jeweiligen DVDV-Server des Landes angebunden sein (Vgl. 6).
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