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- Frederike Knuth (Unlicensed) du kannst jetzt gerne noch einmal über alles schauen und ergänzen.
1. Einleitung “Aufenthaltstitel” 📯
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In der unten stehenden Grafik ist eine solche elektronische Beantragung aus sich Sicht der Nutzer:innen Nutzenden mit all den durchlaufenden Schritt dargestellt.
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Online Dienst der jeweiligen Ausländerbehörde für den Nutzenden auf einem Blick:
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Bei Aufruf der Website der jeweiligen Ausländerbehörde werden den Nutzenden je nach Verfügbarkeit die verschiedenen o.g. Antragsstrecken angeboten. Auf der Antragsstrecke selbst wird der Nutzende belehrt, durch einzelne Auswahllogiken sukzessive geführt, muss entsprechende Eingaben tätigen und kann verschiedene Dokumente durch Upload beifügen.
Die in das Formular eingegebenen Daten werden abschließend in ein PDF-Formular überführt, das der Nutzende vor Einreichung des Antrags in Papierform ausdrucken oder als Datei auf seinem Endgerät abspeichern kann. Er erhält eine Vorgangsnummer, mit der er sich bei Bedarf an die Ausländerbehörde wenden kann (z.B. um Unterlagen oder Informationen nachzureichen).
Durch das Absenden des ausgefüllten Formulars mit den dazugehörigen Dokumenten wird der Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde eingereicht. Der Nutzende erhält eine formlose Eingangsbestätigung an seine angegebene E-Mail-Adresse.
Weitere Details können dem Kapitel 2.3. des Datenschutzkonzeptes für den Online-Dienst „Aufenthaltstitel“ entnommen werden (Anlage).
4. Technische Beschreibung des Online-Dienstes 🛠
Der Online-Dienst wird mit einem JavaScript Framework entwickelt, welches eine einfache Erstellung von Komponenten erlaubt. Mittels „Web Components Standard“ wird der Online-Dienst „Aufenthaltstitel“ als ein in sich geschlossenes Antragsverfahren in den Webauftritt der Behörden eingebunden. Trotz des standardisierten Vorgehens bei der Einbindung, sind Anpassungen und Konfigurationsmöglichkeiten am Erscheinungsbild des Online-Dienstes individuell möglich. Das Layout (z. B. Farben, Corporate Identity) kann über die vorhandenen Standards (z.B. CSS) angepasst bzw. konfiguriert werden. Die Mehrsprachigkeit (derzeit beschränkt auf Deutsch und Englisch) ist gegeben. Einzelne Textbausteine können ebenfalls mandantenspezifisch konfiguriert werden. Weitere Funktionalitäten, die nicht über Web Components ermöglicht werden, können in einer Microservice-Architektur mit Hilfe von Containern, zentral allen angebunden Behörden angeboten werden.
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Das Antragsverfahren übermittelt die Antragsdaten über eine OSCI-basierte verschlüsselte Nachricht an den OSCI-Intermediär eine XAusländer-Nachricht direkt in das Fachverfahren der jeweiligen Behörden. Details zu DVDV/OSCI sind im Kapitel: „Anhang C OSCI–Transport-Profil für XAusländer“ des Standards XAusländer[1] beschrieben. Die Grafik verdeutlicht den Zusammenhang zwischen XAusländer und dem OSCI-Transport.
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Löschen: Für weitergehende Informationen wird auf das in der Anlage beigefügte Konzept „Onlinedienst Aufenthaltstitel - Rahmenkonzept zur Freigabe und zum Betrieb zum bundesweiten Rollout“ als Anlage des Datenschutzkonzeptes verwiesen. |
6.
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Anbindungsvoraussetzungen an den Online-Dienst für das anschließende Land 🖥
Über den XÖV-Standard X-Ausländer ist der Datentransfer bundeseinheitlich per OSCI und DVDV geregelt. Voraussetzungen für den Anschluss der Ausländerbehörden eines Bundeslandes sind[2]:
Die Behörde betreibt ein XAusländer-fähiges Fachverfahren und das eingesetzte Fachverfahren hat die OZG-Schnittstelle entsprechend der aktuellen XAusländer-Spezifikation, Kapitel 12 (Datenübermittlung über Verwaltungsportale), umgesetzt.
Die Behörde verfügt über eine funktionsfähige OSCI-Kommunikationsinfrastruktur bzw. eine gleichwertige Kommunikationsinfrastruktur und kann auf diese zugreifen: Für den Versand von Nachrichten (z. B. OSCI-Sendeclient inklusive notwendiger Zertifikate) und für den Empfang (z. B. OSCI-Empfängerpostfach und Nachrichtenabholung durch das Fachverfahren).
Die Behörde, als Dienstanbieter, ist mit dem Dienst XAusländer im Deutschen Verwaltungsdiensteverzeichnis ( DVDV ) verzeichnet.
6.1. Erforderliche Basisdienste beim anschließenden Land
Grundsätzlich ist aus den unter 3. genannten Gründen der Online-Dienst auch ohne die Basisdienste Nutzerkonto und elektronische Bezahlmöglichkeit verwendbar, da die Authentifizierung vor Ort erfolgen muss und in diesem Zusammenhang auch der Bezahlprozess vor Ort abgewickelt werden kann.
Für eine nutzerzentrierte Anwendung des Online-Dienstes und um der Erfüllung des Reifegrades 3 möglichst nahe zu kommen, sind durch das anschließende Land die Basisdienste Nutzerkonto und E-Payment-Lösung gleichwohl anzubinden. Auch ist zur Erfüllung der Anforderung des OZG die Anbindung an das jeweilige Landesverwaltungsportal erforderlich.
6.2. Sonstige technische Voraussetzungen, die für das anschließende Land relevant sind
Durch die Anwendung des Routings mithilfe des DVDV muss die Registrierung der Behörden und der technischen Adressen im DVDV gewährleistet und die Fachverfahren an die jeweiligen DVDV-Server des Landes angebunden sein (Vgl. 6).
7. Entgelt 📆
Die Bereitstellung des Online-Dienstes erfolgt bis zum 31.12.2022 unentgeltlich. In diesem Zeitraum erfolgt die Finanzierung durch das Land Brandenburg als umsetzendes Land aus Mitteln des Konjunkturpaketes. Ab 01.01.2023 wird ein Entgelt für nachnutzende Länder fällig, dessen endgültige Höhe auf Grundlage der Pilotierungserfahrungen im Laufe des Jahres 2022 unter Berücksichtigung des Beschlusses 2021/24 des IT-PLR bestimmt wird.
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