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1. Einleitung “Aufenthaltstitel” 📯
Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) ist für die OZG-Leistung „Aufenthaltstitel“ Leistungsverantwortlicher im Sinne des OZG-Programmmanagements und hat die Projektleitung für den Online-Fachdienst „Aufenthaltstitel“ inne. Das MIK beauftragt als Auftraggeber den ZIT-BB als Auftragnehmer mit der technischen Umsetzung des Vorhabens.
Die OZG-Leistung „Aufenthaltstitel“ umfasst insgesamt 217 LeiKa-Einträge (Stand: 04.05.2021). Die genaue Auflistung der LeiKa-Einträge kann der OZG-Informationsplattform (Link) entnommen werden. Der weitaus überwiegende Teil der Leistungen ist als Typ 2/3-Leistungen (Regelungskompetenz liegt beim Bund – die Vollzugskompetenz bei den Bundesländern bzw. Kommunen) klassifiziert.
Die LeiKa-Einträge setzen sich aus einer Vielzahl von unter dem Aufenthaltstitel subsumierten Teilleistungen zusammen, die aus den verschiedenen Aufenthaltszwecken (Erwerbstätigkeit, Studium, etc.) und Antragsgründen (Erstbeantragung, Verlängerung, Änderung von Nebenbestimmungen) resultieren. Eine Übersicht der Typ 2/3 Leistungen bietet die untenstehende Tabelle.
Erwerbstätigkeit | familiäre Familiäre Gründe | humanitäre Humanitäre Gründe | Ausbildung | Besondere Aufenthaltsrechte | Niederlassungs-erlaubnis | Sonstiges/übergreifend | ||
Beantragung | 27 | 13 | 24 | 16 | 6 | 15 | 24 | 125 |
Verlängerung | 25 | 13 | 24 | 15 | 5 | - | 4 | 86 |
Auflagenänderung | - | - | - | - | - | - | 4 | 4 |
Summe | 52 | 26 | 48 | 31 | 11 | 15 | 32 | 215 |
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Tabelle 1: “Übersicht der Typ 2/3 Leistungen – Aufenthaltstitel”
Der Online-Dienst „Aufenthaltstitel“ bildet den größten Teil der o.g. genannten LeiKa-Einträge ab. Hierfür werden insgesamt die folgenden sechs Antragsstrecken bereitgestellt:
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Die bereits verfügbaren Leistungsbeschreibungen könnten unter diesem Link: https://fimportal.de/ abgerufen werden.
2. Referenzinformationen 📚
Die OZG-Referenzinformationen für die Leistung „Aufenthaltstitel“ können auf der OZG-Informationsplattform unter dem Reiter „Ergebnisse“ (Link) heruntergeladen werden.
3. Funktionsweise und -umfang des Online-Dienstes 💡
Der Zweck der o.g. Online-Dienste ist die elektronische Beantragung eines Aufenthaltstitels. Die Online-Dienste über die o.g. Antragstrecken sind dabei grundsätzlich als entscheidungsvorbereitende Übermittlung von Antragstellerdaten einschließlich dazugehöriger Dokumente zu klassifizieren und ersetzen insofern keine persönlichen Vor-Ort-Termine in der Ausländerbehörde. Aus rechtlichen und fachlichen Gründen erfolgen
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nach wie vor persönlich in der Ausländerbehörde. Der Online-Dienst entspricht damit der Stufe 2 des OZG-Reifegradmodells.dem sogenannten OZG Reifegradmodell Stufe 2 (d.h. eine online-Beantragung ist Grundsätzlich möglich. Bestimmte Nachweise können nicht online übermittelt werden). – Mehr dazu lesen hier.
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Online Dienst der jeweiligen Ausländerbehörde für den Nutzenden auf einem Blick:zzz
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Bei Aufruf der Website der jeweiligen Ausländerbehörde werden den Nutzenden je nach Verfügbarkeit die verschiedenen o.g. Antragsstrecken angeboten. Auf der Antragsstrecke selbst wird der Nutzende belehrt, durch einzelne Auswahllogiken sukzessive geführt, muss entsprechende Eingaben tätigen und kann verschiedene Dokumente durch Upload beifügen.
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Durch das Absenden des ausgefüllten Formulars mit den dazugehörigen Dokumenten wird der Antrag bei den zuständigen Ausländerbehörden eingereicht. Der Nutzende erhält eine formlose Eingangsbestätigung an seine angegebene E-Mail-Adresse.
Weitere Details können dem Kapitel 2.3. des Datenschutzkonzeptes für den Online-Dienst „Aufenthaltstitel“ entnommen werden (Anlage).
4. Technische Beschreibung des Online-Dienstes 🛠
Der Online-Dienst wird mit einem JavaScript Framework entwickelt, welches eine einfache Erstellung von Komponenten erlaubt. Mittels „Web Components Standard“ wird der Online-Dienst „Aufenthaltstitel“ als ein in sich geschlossenes Antragsverfahren in den Webauftritt der Behörden eingebunden. Trotz des standardisierten Vorgehens bei der Einbindung, sind Anpassungen und Konfigurationsmöglichkeiten am Erscheinungsbild des Online-Dienstes individuell möglich. Das Layout (z. B. Farben, Corporate Identity) kann über die vorhandenen Standards (z.B. CSS) angepasst bzw. konfiguriert werden. Die Mehrsprachigkeit (derzeit beschränkt auf Deutsch und Englisch) ist gegeben. Einzelne Textbausteine können ebenfalls mandantenspezifisch konfiguriert werden. Weitere Funktionalitäten, die nicht über Web Components ermöglicht werden, können in einer Microservice-Architektur mit Hilfe von Containern, zentral allen angebunden Behörden angeboten werden.
5. Vorgesehene Art der Datenübermittlung und genutzte Datenaustauschstandards 📡
Das Antragsverfahren übermittelt die Antragsdaten über eine OSCI-basierte verschlüsselte Nachricht an den OSCI-Intermediär eine XAusländer-Nachricht direkt in das Fachverfahren der jeweiligen Behörden. Details zu DVDV/OSCI sind im Kapitel: „C OSCI–Transport-Profil für XAusländer“ des Standards XAusländer[1] beschrieben. Die Grafik verdeutlicht den Zusammenhang zwischen XAusländer und dem OSCI-Transport.
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Löschen: Für weitergehende Informationen wird auf das in der Anlage beigefügte Konzept „Onlinedienst Aufenthaltstitel - Rahmenkonzept zur Freigabe und zum Betrieb zum bundesweiten Rollout“ als Anlage des Datenschutzkonzeptes verwiesen. |
6. Anbindungsmöglichkeiten an den Online-Dienst für das anschließende Land 🖥
Über das XAusländer-Verfahren ist der Datentransfer bundeseinheitlich per OSCI und DVDV geregelt. Das XAusländer-Verfahren nutzt hierbei den XÖV-Standard. Voraussetzungen für den Anschluss der Ausländerbehörden eines Bundeslandes sind[2]:
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Benennung der IT-Dienstleister 💻
Betrieb, Wartung und Pflege des Online-Dienstes erfolgen durch die AKDB im Auftrag des Landes Brandenburg:
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80686 München
Ansprechpartner 👥
Umsetzungskoordinator und Leistungsverantwortlicher für die OZG-Leistung „Aufenthaltstitel“ im umsetzenden Land:
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