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1. Einleitung “Aufenthaltstitel”

Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) ist für die OZG-Leistung „Aufenthaltstitel“ Leistungsverantwortlicher im Sinne des OZG-Programmmanagements und hat die Projektleitung für den Online-Fachdienst „Aufenthaltstitel“ inne. Das MIK beauftragt als Auftraggeber den ZIT-BB als Auftragnehmer mit der technischen Umsetzung des Vorhabens.

...

Erwerbstä­tigkeit

familiäre Gründe

humanitäre Gründe

Ausbildung

Besondere AufenthaltsrechteNiederlassungserlaubnis

Niederlassungs-erlaubnis

Sonstiges/übergreifend

Beantragung

27

13

24

16

6

15

24

125

Verlängerung

25

13

24

15

5

-

4

86

Auflagenänderung

-

-

-

-

-

-

4

4

Summe

52

26

48

31

11

15

32

215

...

  • Antragsstrecke „Erwerbstätigkeit“ (Erstbeantragung/Verlängerung)

  • Antragsstrecke „Familiäre Gründe“ (Erstbeantragung/Verlängerung),

  •  Antragsstrecke Antragsstrecke „Ausbildung“ (Erstbeantragung/Verlängerung),

  •  Antragsstrecke Antragsstrecke „Änderung von Nebenbestimmungen“,

  •  Antragsstrecke Antragsstrecke „Beschleunigtes Fachkräfteverfahren“,

  •  Antragsstrecke Antragsstrecke „Niederlassungserlaubnis“.

...

Die bereits verfügbaren Leistungsbeschreibungen könnten unter diesem Link: https://fimportal.de/ abgerufen werden.

 

2. Referenzinformationen

Die OZG-Referenzinformationen für die Leistung „Aufenthaltstitel“ können auf der OZG-Informationsplattform unter dem Reiter „Ergebnisse“ (Link) heruntergeladen werden.

3. Funktionsweise und -umfang des Online-Dienstes

Der Zweck der o.g. Online-Dienste ist die elektronische Beantragung eines Aufenthaltstitels. Die Online-Dienste über die o.g. Antragstrecken sind dabei grundsätzlich als entscheidungsvorbereitende Übermittlung von Antragstellerdaten einschließlich dazugehöriger Dokumente zu klassifizieren und ersetzen insofern keine persönlichen Vor-Ort-Termine in der Ausländerbehörde. Aus rechtlichen und fachlichen Gründen erfolgen

...

§  die Abgabe einer Unterschrift, sowie

§  die Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels

...

Weitere Details können Kapitel 2.3. des Datenschutzkonzeptes für den Online-Dienst „Aufenthaltstitel“ entnommen werden (Anlage).

4. Technische Beschreibung des Online-Dienstes

Der Online-Dienst wird mit einem JavaScript Framework entwickelt, welches eine einfache Erstellung von Komponenten erlaubt. Mittels „Web Components Standard“ wird der Online-Dienst „Aufenthaltstitel“ als ein in sich geschlossenes Antragsverfahren in den Webauftritt der Behörden eingebunden. Trotz des standardisierten Vorgehens bei der Einbindung, sind Anpassungen und Konfigurationsmöglichkeiten am Erscheinungsbild des Online-Dienstes individuell möglich. Das Layout (z. B. Farben, Corporate Identity) kann über die vorhandenen Standards (z.B. CSS) angepasst bzw. konfiguriert werden. Die Mehrsprachigkeit (derzeit beschränkt auf Deutsch und Englisch) ist gegeben. Einzelne Textbausteine können ebenfalls mandantenspezifisch konfiguriert werden. Weitere Funktionalitäten, die nicht über Web Components ermöglicht werden, können in einer Microservice-Architektur mit Hilfe von Containern, zentral allen angebunden Behörden angeboten werden.

 

5. Vorgesehene Art der Datenübermittlung und genutzte Datenaustauschstandards

Das Antragsverfahren übermittelt die Antragsdaten über eine OSCI-basierte verschlüsselte Nachricht an den OSCI-Intermediär eine xAusländer-Nachricht direkt in das Fachverfahren der jeweiligen Behörden. Details zu DVDV/OSCI sind im Kapitel: „C OSCI–Transport-Profil für XAusländer“ des Standards XAusländer[1] beschrieben.

Für weitergehende Informationen wird auf das in der Anlage beigefügte Konzept „Onlinedienst Aufenthaltstitel - Rahmenkonzept zur Freigabe und zum Betrieb zum bundesweiten Rollout“ als Anlage des Datenschutzkonzeptes verwiesen.

 

6. Anbindungsmöglichkeiten an den Online-Dienst für das anschließende Land

Über das xAusländerXAusländer-Verfahren ist der Datentransfer bundeseinheitlich per OSCI und DVDV geregelt. Das xAusländerXAusländer-Verfahren nutzt hierbei den XÖV-Standard. Voraussetzungen für den Anschluss der Ausländerbehörden eines Bundeslandes sind[2]:·      

  • Die Behörde betreibt ein XAusländer-fähiges Fachverfahren und das eingesetzte Fachverfahren hat die OZG-Schnittstelle entsprechend der aktuellen XAusländer-Spezifikation, Kapitel 12 (Datenübermittlung über Verwaltungsportale), umgesetzt.

...

  • Die Behörde verfügt über eine funktionsfähige OSCI-Kommunikationsinfrastruktur bzw. eine gleichwertige Kommunikationsinfrastruktur und kann auf diese zugreifen: Für den Versand von Nachrichten (z. B. OSCI-Sendeclient

...

  • inklusive notwendiger Zertifikate) und für den Empfang (z. B. OSCI-Empfängerpostfach und Nachrichtenabholung durch das Fachverfahren).

...

  • Die Behörde, als Dienstanbieter, ist mit dem Dienst XAusländer im Deutschen Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV) verzeichnet.

 

...

6.1. Erforderliche Basisdienste beim anschließenden Land

Grundsätzlich ist aus den unter 43. genannten Gründen der Online-Dienst auch ohne die Basisdienste Nutzerkonto und elektronische Bezahlmöglichkeit verwendbar, da die Authentifizierung vor Ort erfolgen muss und in diesem Zusammenhang auch der Bezahlprozess vor Ort abgewickelt werden kann.   

Für eine nutzerzentrierte Anwendung des Online-Dienstes und um der Erfüllung des Reifegrades 3 möglichst nahe zu kommen, sind durch das anschließende Land die Basisdienste Nutzerkonto und E-Payment-Lösung gleichwohl anzubinden. Auch ist zur Erfüllung der Anforderung des OZG die Anbindung an das jeweilige Landesverwaltungsportal erforderlich. 

 

6.2. Sonstige technische Voraussetzungen, die für das anschließende Land relevant sind

Durch die Anwendung des Routings mithilfe des DVDV muss die Registrierung der Behörden und der technischen Adressen im DVDV gewährleistet und die Fachverfahren an die jeweiligen DVDV-Server des Landes angebunden sein (vgl. 5.2.).

 

7. Entgelt

Die Bereitstellung des Online-Dienstes erfolgt bis zum 31.12.2022 unentgeltlich. In diesem Zeitraum erfolgt die Finanzierung durch das Land Brandenburg als umsetzendes Land aus Mitteln des Konjunkturpaketes. Ab 01.01.2023 wird ein Entgelt für nachnutzende Länder fällig, dessen endgültige Höhe auf Grundlage der Pilotierungserfahrungen im Laufe des Jahres 2022 unter Berücksichtigung des Beschlusses 2021/24 des IT-PLR bestimmt wird.

...