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Eine Übersicht der aktuell zur Nachnutzung bereitstehenden Antragsstrecken finden Sie im Integrationsleitfaden im Abschnitt “1. Leistungsumfang und Anmeldung des Nachnutzungsinteresses”.

1.2.

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2 Besteht die Möglichkeit nur einen Teil der EfA-Leistungen in Anspruch zu nehmen?

Aus Sicht des Umsetzungsprojekts ist dies grundsätzlich möglich. Die nachnutzbaren OZG-Online-Dienste umfassen mehrere Antragsstrecken, die wiederum einzelne oder gebündelte LeiKa-Leistungen abbilden. Um die OZG-Leistungen jeweils vollständig umzusetzen, wird die Einbindung aller zur Verfügung stehenden Antragsstrecken empfohlen.

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1.

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Ja, sobald diese Antragsstrecke fertiggestellt ist, ist diese nutzbar. Unser Online-Dienst umfasst mehr als zwei Dutzend LeiKas aus zwei OZG-Leistungsbündeln s. Leistungsumfang im Integrationsleitfaden im Abschnitt “1. Leistungsumfang und Anmeldung des Nachnutzungsinteresses”.

1.2.5 Werden bis Ende des Jahres 2022 jene Antragsstrecken fertig sein, die 80% der Antragsmenge abdecken?

Das Projekt setzt umsetzungsrelevante Antragsstrecken um, die durch das bayrische Innenministerium insb. aufgrund der Antragsmenge festgelegt wurden. Innerhalb dieses Leistungsumfangs findet nochmal eine Priorisierung statt, um die am häufigsten nachgefragten Antragsstrecken bis Ende des Jahres 2022 zur Verfügung stellen zu können.

1.2.6 Bestehen Erfahrungswerte mit der Umsetzung und dem Roll-Out von anderen OZG Online-Diensten nach dem Nachnutzungsmodell Einer-für-Alle (EfA)?

Ja, seitens der AKDB befindet sich - als einer der ersten Online-Dienste im Nachnutzungsmodell Einer-für-Alle (EfA) - der Online-Dienst „Aufenthaltstitel Brandenburg“ aus dem Themenfeld „Ein- und Auswanderung“ im Roll-Out und steht anderen Ländern und Kommunen bereits zur Nachnutzung zur Verfügung. Für mehr Informationen dazu siehe Link: https://www.onlinezugangsgesetz.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/OZG/DE/2022/02_fachverfahren-aufenthaltstitel.html . Als erste Anlaufstelle für aktuelle Informationen zu diesem und weiteren EfA-Projekten dient die Informationsplattform des Bundes sowie der dort befindliche Marktplatz ( https://informationsplattform.ozg-umsetzung.de/iNG/app/intro ).

1.2.7 Können die FIM-Stamminformationen zur Verfügung gestellt werden?

Ja, diese werden in der OZG-Informationsplattform (OZG-IP) bereitgestellt. Einige FIM-Artefakte sind bereits in der OZG-IP verfügbar, allerdings ggf. nicht mehr auf dem neuesten Stand. Diese werden laufend aktualisiert.

1.2.8 Werden die Antragsstrecken der auch vollständig in Niedersachsen nachnutzbar sein?

Ja, das Land Niedersachsen hat Nachnutzungsinteresse bekundet und ist Teil der Nachnutzungsallianz unter Leitung der eWaffe-Gesamtprojektleitung beim bayrischen Digitalministerium.

1.3 Organisatorisches

1.3.1 Welche personellen Ressourcen sind bei einer gewünschten Nachnutzung der Antragsstrecken (insbesondere auch bei der Fachstelle) erforderlich?

In der Regel wird eine technische und eine fachliche Ansprechperson für die entsprechende Organisation und Anbindung benötigt (siehe dazu auch 3.3 technische und fachliche Ansprechpersonen).

1.3.2 Wie hoch wird der zeitliche Umfang der Mitwirkung sein?

Der zeitliche Umfang der Mitwirkung hängt u.a. davon ab, welche technischen und organisatorischen Voraussetzungen schon geschaffen wurden, wie frühzeitig und eng die Kommune bzw. Waffenbehörde in die Konzeption und Umsetzung eingebunden werden möchten, wie schnell wie viele Online-Dienst Komponenten angebunden werden sollen, wie hoch der individuelle Anpassungsbedarf ist und welche generellen Formate zur Information und Mitwirkung in der Pilotierungsgemeinschaft bzw. Nachnutzungsallianz wie häufig genutzt werden.
Der Mindestumfang, um den Online-Dienst „eWaffe“ pilotieren und/oder (nach-)nutzen zu können, besteht in der Schaffung der Voraussetzungen, der Anmeldung zur Pilotierung / Nachnutzung, dem Hinterlegen von Basisdaten, der Anbindung eines Nutzerkontos (beispielsweise BayernID oder Nutzerkonto Bund) und die Kommunikation mit dem Pilotierungs- bzw. Roll-Out-Team. 
Demgegenüber besteht der Maximalumfang darin zunächst an der fachlich-rechtlichen Konzeption des Online-Dienstes mitzuwirken, dann als engagierte Pilotkommune zur Verfügung zu stehen, an der fachlich-rechtlichen und technischen Iteration teilzuhaben, alle Informations- und Mitwirkungsformate zu nutzen, als Teil der Nachnutzungsallianz sowie als Multiplikator für andere nachnutzende Kommunen und Fachbehörden zu fungieren.

1.3.3 Sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, um die Antragsstrecken nutzen zu können?

Ja, es sind Voraussetzungen zu erfüllen. Kommunen bzw. Waffenbehörden benötigen einen DVDV (Deutschen Verwaltungsdienste-Verzeichnis)-Eintrag und eine OSCI (Online Services Computer Interface)-Anbindung als Voraussetzung für die erfolgreiche Fachverfahrensanbindung. Außerdem soll der Online-Dienst möglichst in Verbindung mit einem Nutzerkonto - wie die BayernID oder das Nutzerkonto Bund - zur Authentifizierung und Kommunikation verwendet werden, wenngleich vsl. vor Ort in bestimmten Fällen (z.B. Erstanträge) bei der zuständigen Waffenbehörde eine Authentifizierung (Vorzeigen von Ausweisdokumenten) erfolgen muss. Für eine nutzerzentrierte Anwendung der Online-Dienste und um der Erfüllung des Reifegrades 3 (Rückkanal) möglichst nahe zu kommen, sollte durch die anschließende Kommune ein Nutzerkonto gleichwohl angebunden werden.

1.3.4 Welchen OSCI-Client nutzen Sie?

Es sind unterschiedliche OSCI-Clients auf Empfangsseite im Einsatz bzw. gewünscht. Siehe dazu auch das Kapitel “Voraussetzung für Routing und Transport der Antragsdaten schaffen” im Integrationsleitfaden.

1.3.5 Sind bestimmte Fachverfahren notwendig?

Ja, Fachverfahrensanbieter betreiben die Schnittstelle zu den Fachverfahren (hier: Örtliche Waffenverwaltungssysteme oder nur kurz: “ÖWS”) zur weiteren Kommunikation mit dem Nationalen Waffenregister (NWR). Das Projekt „eWaffe“ stimmt sich bereits mit den Fachverfahrensanbietern (ÖWS-Herstellern) ab, um die Anbindung an das Fachverfahren im Back-End gewährleisten zu können. Im Online-Dienst findet der Nachrichtentransport über den neu geschaffenen XÖV-Standard XeWaffe statt, der Routing & Transport der Antragsdaten regelt. Mit dem XÖV-Standard wird der Transport der Antragsdaten gem. der EfA-Mindestanforderungen per OSCI und DVDV bundeseinheitlich geregelt. 

Bitte beachten Sie, dass wir konkrete fachfragen zum Leistungsumfang und Funktionalität nicht beantworten können. Dazu wenden Sie sich direkt an Ihren Hersteller.

1.3.6 Wie werden die Fachverfahrenshersteller (Stichwort ÖWS) in diesen Prozess eingebunden? (vor allem im Hinblick auf die Datenschnittstellen)

Wir haben zu allen uns bekannten Fachverfahrensherstellern Kontakt aufgenommen, und es finden monatlich gemeinsame Abstimmungstermine statt. Vor allem geht es dabei um die technischen Anbindung und den XÖV-Standard zum Datenaustausch (XeWaffe), mit dem die Antragsdaten an die Fachverfahren übergeben werden.

1.3.7 Ist eine Anbindung an das Fachverfahren Condition bereits realisiert?

Grundsätzlich ja und in Bearbeitung, die medienbruchfreie Ende-zu-Ende Übertragung der Antragsdaten ist vorgesehen und das Projekt befindet sich dazu in Abstimmung mit der Firma Condition sowie anderen ÖWS-Herstellern.

Siehe auch 1.3.16.

1.3.8 Was soll die Anbindung an die Fachverfahren beinhalten? Nur die Übernahme der Daten zur Bearbeitung des Antrages oder auch die Übernahme der Nachweisdokumente in eine zentrale Datenbank z.B. bei Condition?

Die Anbindung in die Fachverfahren beinhaltet alle Antragsdaten als auch die Übernahme der Nachweisdokumente.

1.3.9 Sind Schnittstellen zu Condition durch das Projekt bereits definiert?

Grundsätzlich ja und in Bearbeitung, die medienbruchfreie Ende-zu-Ende Übertragung der Antragsdaten ist vorgesehen und das Projekt befindet sich dazu in Abstimmung mit der Firma Condition sowie anderen ÖWS-Herstellern. Diese sind bereits im XeWaffe-Fachstandard definiert s. Links im Downloadbereich.

1.3.10 Gibt es schon eine grobe Vorstellung, wann die Übergangslösungen wie z.B. OSCI-Client für die Übermittlung an Condition, bis die Schnittstelle fertig ist, "behoben" sein sollen und die finale Version zum bundesweiten Roll-Out bereit sein sollten/müssten?

Geplant ist, die medienbruchfreie Antragsdatenübertragung mit funktionierenden Schnittstellen hin zu allen Fachverfahren in 2023 anbieten zu können.

1.3.11 Sind die Antragsstrecken direkt einsetzbar oder muss auf eine Freigabe des Freistaats Bayern als federführendes Bundesland gewartet werden?

Der Online-Dienst wird zunächst im Rahmen der Referenzimplementierung pilotiert. Daran schließt sich ein fließender Übergang in den flächendeckenden Roll-Out an. Solche Kommunen und Waffenbehörden, die pilotiert haben, sollen den Online-Dienst direkt weiterverwenden können. Als Einer-für-Alle (EfA) Online-Dienst soll derselbe Online-Dienst dann zur Nachnutzung allen anderen Waffenbehörden bundesweit zur Verfügung gestellt werden.

1.3.12 Wann ist der (ungefähre) Zeitpunkt der Einführung und wie lange ist die Dauer der Einführungsphase? Wann können die Bürger*innen die Online-Dienste nutzen?

Im Rahmen des Meilenstein 2, Referenzimplementierung, der Ende August 2022 abgeschlossen werden soll, ist der erste Go-Live des Startprodukts (MVP) in ausgewählten Pilotkommunen vorgesehen. Der anschließende Roll-Out weiterer priorisierter Antragsstrecken erfolgt im Meilenstein 3 bis Jahresende 2022. Bürger:innen können die Online-Dienste nutzen, sobald die Anbindung der Onlinedienste an ein Nutzerkonto und das entsprechende Kommunalportal vollzogen wurde. Für die Anbindung müssen technische und fachliche Ressourcen in den kommunalen Waffenbehörden bereitgestellt werden. Die Details hierzu werden mit den pilotierenden und nachnutzenden Waffenbehörden abgestimmt.

1.3.13 Bis zu welchem Zeitpunkt muss man sich entschieden haben, ob man sich an der Nachnutzung beteiligt? Im Falle der Nicht-Nachnutzung: erhält man dennoch die im Rahmen des Projekts erarbeiteten Unterlagen, so dass diese verwendet werden können?

Im Projekt gibt es ab dem Roll-Out des Startproduktes (MVP) keinen festen Einstiegs-Zeitpunkt für nachnutzungsinteressierte Länder und Kommunen, sondern vielmehr einen günstigen Zeitraum, der sich unter anderem aus zwei Gesichtspunkten ergibt. Erstens handelt es sich um ein OZG-Umsetzungsprojekt, das 2022 und 2023 aus Konjunkturpaket-Mitteln des Bundes finanziert wird, die sowohl die Entwicklung als auch den flächendeckenden Betrieb bis Ende 2023 abdecken. Zweitens ist das Projekt nach dem “Einer-für-Alle” (EfA) Prinzip gestaltet. Daraus folgt, je früher und je mehr Kommunen den Online-Dienst nachnutzen, desto günstiger wird es für alle Beteiligten. Im Falle einer Nicht-Nachnutzung steht Ihnen der Dienst zukünftig wie allen anderen auch open source zur freien Verfügung. Betrieb, Weiterentwicklung und Support müssen dann jedoch selbst organisiert werden.

1.3.14 Wie berichten Sie auf der OZG-Informationsplattform des Bundes?

Die Pflege der Informationen und Ergebnisse auf der OZG-Informationsplattform und des Marktplatzes wird fortwährend und zeitnah durch die Projektleitung vorgenommen.

1.3.15 Wann wird die persönliche Eignung des Antragstellers geprüft? Am Ende des Prozesses bei Ausgabe der Waffenbesitzkarte?

Im Beispiel der Grünen WBK wird die “Waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung” im Verlauf der Online-Antragsstellung geprüft.

1.3.16 Wir nutzen die Antragsstrecke “Rote WBK - Erstantrag (Waffen- und Munitionssammler bzw. Sachverständige)”. Die Anträge für Sachverständige gehen aber im Fachverfahren der Firma Condition in den Ordner “fehlerhaft” ein und bieten nur eine PDF-Extraktion. Woran liegt das?

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3 Organisatorisches

1.3.1 Welche personellen Ressourcen sind bei einer gewünschten Nachnutzung der Antragsstrecken (insbesondere auch bei der Fachstelle) erforderlich?

In der Regel wird eine technische und eine fachliche Ansprechperson für die entsprechende Organisation und Anbindung benötigt (siehe dazu auch 3.3 technische und fachliche Ansprechpersonen).

1.3.2 Wie hoch wird der zeitliche Umfang der Mitwirkung sein?

Der zeitliche Umfang der Mitwirkung hängt u.a. davon ab, welche technischen und organisatorischen Voraussetzungen schon geschaffen wurden, wie frühzeitig und eng die Kommune bzw. Waffenbehörde in die Konzeption und Umsetzung eingebunden werden möchten, wie schnell wie viele Online-Dienst Komponenten angebunden werden sollen, wie hoch der individuelle Anpassungsbedarf ist und welche generellen Formate zur Information und Mitwirkung in der Pilotierungsgemeinschaft bzw. Nachnutzungsallianz wie häufig genutzt werden.
Der Mindestumfang, um den Online-Dienst „eWaffe“ pilotieren und/oder (nach-)nutzen zu können, besteht in der Schaffung der Voraussetzungen, der Anmeldung zur Pilotierung / Nachnutzung, dem Hinterlegen von Basisdaten, der Anbindung eines Nutzerkontos (beispielsweise BayernID oder BundID) und die Kommunikation mit dem Pilotierungs- bzw. Roll-Out-Team. 
Demgegenüber besteht der Maximalumfang darin zunächst an der fachlich-rechtlichen Konzeption des Online-Dienstes mitzuwirken, dann als engagierte Pilotkommune zur Verfügung zu stehen, an der fachlich-rechtlichen und technischen Iteration teilzuhaben, alle Informations- und Mitwirkungsformate zu nutzen, als Teil der Nachnutzungsallianz sowie als Multiplikator für andere nachnutzende Kommunen und Fachbehörden zu fungieren.

1.3.3 Sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, um die Antragsstrecken nutzen zu können?

Ja, es sind Voraussetzungen zu erfüllen. Kommunen bzw. Waffenbehörden benötigen einen DVDV (Deutschen Verwaltungsdienste-Verzeichnis)-Eintrag und eine OSCI (Online Services Computer Interface)-Anbindung als Voraussetzung für die erfolgreiche Fachverfahrensanbindung. Außerdem soll der Online-Dienst möglichst in Verbindung mit einem Nutzerkonto - wie der BundID- zur Authentifizierung und Kommunikation verwendet werden, wenngleich vsl. vor Ort in bestimmten Fällen (z.B. Erstanträge) bei der zuständigen Waffenbehörde eine Authentifizierung (Vorzeigen von Ausweisdokumenten) erfolgen muss.

1.3.4 Welchen OSCI-Client nutzen Sie?

Informationen dazu finden Sie im Kapitel “Voraussetzung für Routing und Transport der Antragsdaten schaffen” im Integrationsleitfaden.

1.3.5 Sind bestimmte Fachverfahren notwendig?

Es wird empfohlen ein Fachverfahren als Schnittstelle zwischen dem Online-Dienst, der Sachbearbeitung vor Ort in den Waffenrechtsbehörden und z.B. dem Nationalen Waffenregister zu nutzen. Insbesondere, wenn Sie die medienbruchfreien teilautomatisierten Funktionen bei der Bearbeitung der Antragsdaten nutzen wollen.

Der Online-Dienst eWaffe kann jedoch auch ohne Fachverfahren genutzt werden. In diesem Fall werden die Antragsdaten in einem PDF-Dokument an Sie übermittelt.

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1.4 Rechtlich-Finanzielle Fragen

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