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Die Einbürgerung ist eine Fokusleistung im Sinne des Onlinezugangsgesetzes und gehört dem Themenfeld Ein- & Auswanderung an, wofür das Bundeland Bundesland Brandenburg federführend ist. Jedoch liegt die Umsetzung beim Bundesland Nordrhein-Westfalen und die Nachnutzung erfolgt durch das Einer-für-Alle (EfA) Prinzip.
Der EfA-Onlinedienst soll ist ein Web-Frontend für Antragstellende zur Bearbeitung und Abgabe des Antrags sein. Der Einbürgerungsantrag soll kann über die zentrale Seite http://www.antragsservice-einbuergerung.de/ gestellt werden können. Ein vorgelagerter Quick-Check soll bietet eine Orientierungshilfe zu den Einbürgerungsvoraussetzungen bieten.
2. Ziel und Nutzen
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der digitalen Antragsstrecke
Derzeit müssen Antragstellende in der Regel drei persönliche Termine bei der Einbürgerungsbehörde wahrnehmen. Mit der Digitalisierung des Einbürgerungsantrages kann die Anzahl persönlicher Vorsprachen in der Regel auf zwei Vor-Ort-Termine reduziert werden.
Eine digitale Antragsstrecke vereinfacht und verkürzt die Beantragung von komplexen Verwaltungsleistungen, wie der Einbürgerung. Sie ermöglicht eine Entlastung der Sachbearbeitung durch weniger manuelle Tätigkeiten und verlagert die Kernarbeit einer Behörde auf qualitative Antragsprüfung und Beratungsleistungen. Außerdem sorgt sie für eine schnellere Übermittlung von Informationen und , kürzere Kommunikationswege und spart dabei Papier und Ressourcen für ein nachhaltigere Verwaltung.
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3. Zuständigkeiten und Ansprechpartner
Hannah Butterwegge (Unlicensed) hier fehlt noch das MHKBD
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Fachlich-verantwortliches NRW-Ministerium
Michael Kriebel
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Info |
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Über das AKDB Self-Service Portal oder das die FAQ (Link FAQ) können Sie sich unmittelbar erste Fragen selbständig beantworten |
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