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Die Einbürgerung ist eine Fokusleistung im Sinne des Onlinezugangsgesetzes und gehört dem Themenfeld Ein- & Auswanderung an, wofür das Bundeland Brandenburg federführend ist. Jedoch liegt die Umsetzung beim Bundesland Nordrhein-Westfalen und die Nachnutzung erfolgt durch das Einer-für-Alle (EfA) Prinzip.
Die OnlineDer EfA-Lösung Onlinedienst soll ein Web-Frontend für Antragstellende zur Bearbeitung und Abgabe des Antrags sein. Der Einbürgerungsantrag soll zentral über die zentrale Seite http://www.antragsservice-einbuergerung.de/ gestellt werden können. Ein vorgelagerter Quick-Check soll eine Orientierungshilfe zu den Einbürgerungsvoraussetzungen bieten.
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Info |
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Über das AKDB Self-Service Portal oder das FAQ (Link FAQ) können Sie sich unmittelbar erste Fragen selbständig beantworten |
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4. Zugeordnete Leika-Leistungen
Der EfA-Onlinedienst “Einbürgerung” bündelt folgende 6 Leistungen aus dem Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung (LeiKa):
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