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  1. Einführung

  2. Ziel/Nutzen des Onlinedienst

  3. Zuständigkeiten und Ansprechpersonen

  4. Einordnung ins OZG und LeiKa-Leistungen

  5. Nachnutzung

  6. Quicklinks

Table of Contents
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Die Einbürgerung ist eine Fokusleistung im Sinne des Onlinezugangsgesetzes und gehört dem Themenfeld Ein- & Auswanderung an. Das umsetzende Bundesland ist Nordrhein-Westfalen und die Nachnutzung erfolgt durch das Einer-für-Alle (EfA) Prinzip.

Die Online-Lösung soll ein Web-Frontend für Antragstellende zur Bearbeitung und Abgabe des Antrags sein. Der Einbürgerungsantrag soll zentral über http://www.antragsservice-einbuergerung.de/ gestellt werden können. Es ist zusätzlich ein Quick-Check zu den Einbürgerungsvoraussetzungen geplant, der Ausländer*innen eine Orientierung bieten soll.

2. Ziel und Nutzen einer digitalen Antragsstrecke

Eine digitale Antragsstrecke vereinfacht und verkürzt die Beantragung von komplexen Verwaltungsleistungen, wie der Einbürgerung. Sie ermöglicht eine Entlastung der Sachbearbeitung durch weniger manuelle Tätigkeiten und verlagert die Kernarbeit einer Behörde auf qualitative Antragsprüfung und Beratungsleistungen. Außerdem sorgt sie für eine schnellere Übermittlung von Informationen und kürzere Kommunikationswege und spart dabei Papier und Ressourcen für ein nachhaltigere Verwaltung.

Derzeit müssen Antragstellende in der Regel drei persönliche Termine bei der Einbürgerungsbehörde wahrnehmen. Mit der Digitalisierung des Einbürgerungsantrages kann die Anzahl persönlicher Vorsprachen auf zwei Vor-Ort-Termine reduziert werden.

3. Zuständigkeiten und Ansprechpartner

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Nutzen Sie für eine schnellstmögliche Bearbeitung unser Supportformular!

4.

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4.1 Nachnutzungsmodell: “Einer-für-Alle”

Das OZG-Umsetzungsprojekt Projekt „Einbürgerung” wird grundsätzlich nach dem „Einer-für-Alle”-Prinzip (kurz: EfA) entwickelt. Nähere Informationen zu dem EfA-Nachnutzungsmodell finden hier auf den Seiten des Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI):

4.2 Dimensionen der EfA-Nachnutzung

Die OZG-Leistungen „Einbürgerung” (OZG-ID: 10257) soll grundsätzlich für die Nachnutzung bereitgestellt werden. Die Art der Einbindung des Antragsstrecken-Frontends obliegt den Kommunen und kann entweder auf der zentralen Einstiegsseite http://www.antragsservice-einbuergerung.de, sowohl auf der eigenen Website der Kommune eingebettet werden. Zur Nachnutzung sind, wie in allen EfA-Projekten, rechtliche, finanzielle, technische und organisatorische Schritte zu unternehmen, deren aktueller Stand nachfolgend erläutert wird.

4.2.1 Rechtliche Dimension

Die OZG-Leistung „Einbürgerung“ wurde initial im FIT-Store bereitgestellt und steht mit Beschluss 2024/13 des IT-Planungsrates im govdigital-Marktplatz für EfA-Leistungen zur Nachnutzung zur Verfügung. Die dazugehörige Leistungsbeschreibung kann hier heruntergeladen werden.

Für Träger der d-NRW steht ebenfalls die Nachnutzung via Kommunalvertretermodell zur Verfügung.

Weitere Informationen zur rechtlichen Nachnutzung finden Sie unter anderem auf den Seiten des FIT-Store, des govdigital-Marktplatz für EfA-Leistungen bzw. auf den Seiten von d-nrw.

Wird über Kommunalportal NextGovIT angeboten (klären)

4.2.2 Finanzielle Dimension

“Die Kostenverteilung auf die einzelnen Kommunen in einem Bundesland ist von der länderspezifischen Regelung abhängig. Dies können Sie bei den Verantwortlichen in Ihrem Bundesland erfragen.”

- Zitat aus FAQs | aktueller Stand?

4.2.3 Technische Dimension

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Weitere Informationen zur technischen Dimension, sowie zu den technischen Anbindungsmöglichkeiten verschiedener Schnittstellen und Fachverfahren finden sich in Kapitel 4 der FIT-Store-Leistungsbeschreibung.

Folgende Fachverfahren sind zur Nachnutzung bereits angebunden:

  • Civiso von (HSH)

  • EinsA (AKDB)

  • Groth Company

  • KM-Einbürgerung (Komm.One)

  • Stranger EB (Beister Software)

  • vedemosoft

Fachverfahren, deren Nachnutzungsbereitschaft noch in Umsetzung ist:

  • EBVSystem (Axians Infoma)

  • EINBÜRGERUNG (KOMMUNIX)

4.2.4 Organisatorische Dimension

Zur Abstimmung der bundesweiten Nachnutzung findet der „Steuerungskreis Digitale Einbürgerung” statt. In diesem sind Verteter:Innen aus der Fachlichkeit sowie der OZG-Koordination der Bundesländer beteiligt. Die Dokumente, der bisher stattgefundenen Steuerungskreise, können bei Bedarf nachfolgend heruntergeladen werden. (Ablageort Dokumente?)

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Zugeordnete Leika-Leistungen

Der Onlinedienst “Einbürgerung” bündelt folgende 6 Leistungen aus dem Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung (LeiKa):

LeiKa-Schlüssel

LeiKa-Bezeichnung

99099002067002

Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ehegatten oder Lebenspartner eines Deutschen

99099002067003

Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

99099002067004

Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch (Ermessenseinbürgerung)

99099002067006

Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder ohne Einbürgerungsanspruch (Miteinbürgerung)

99099002067007

Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für heimatlose Ausländer

99099002067008

Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für seit der Geburt Staatenlose

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5. Nützliche Links

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