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  1. Einführung

  2. Ziel/Nutzen des Onlinedienst

  3. Zuständigkeiten und Ansprechpersonen

  4. Einordnung ins OZG und LeiKa-Leistungen

  5. Nachnutzung

  6. Quicklinks

Table of Contents
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4.2 Dimensionen der EfA-Nachnutzung

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Die OZG-Leistungen „Einbürgerung” (OZG-ID: 10257) soll grundsätzlich für die Nachnutzung bereitgestellt werden. Die Art der Einbindung des Antragsstrecken-Frontends obliegt den Kommunen und kann entweder auf der zentralen Einstiegsseite http://www.antragsservice-einbuergerung.de, sowohl auf der eigenen Website der Kommune eingebettet werden. Zur Nachnutzung sind, wie in allen EfA-Projekten, rechtliche, finanzielle, technische und organisatorische Schritte zu unternehmen, deren aktueller Stand nachfolgend erläutert wird.

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Wird über Kommunalportal NextGovIT angeboten (klären)

4.2.2 Finanzielle Dimension

“Die Kostenverteilung auf die einzelnen Kommunen in einem Bundesland ist von der länderspezifischen Regelung abhängig. Dies können Sie bei den Verantwortlichen in Ihrem Bundesland erfragen.”

- Zitat aus FAQs | aktueller Stand?

4.2.3 Technische Dimension

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Zur Abstimmung der bundesweiten Nachnutzung findet der „Steuerungskreis Digitale Einbürgerung” statt. In diesem sind Verteter:Innen aus der Fachlichkeit sowie der OZG-Koordination der Bundesländer beteiligt. Die Dokumente, der bisher stattgefundenen Steuerungskreise, können bei Bedarf nachfolgend heruntergeladen werden. (Ablageort Dokumente?)

Mit den von den Bundesländern gemeldeten Nachnutzungsbehörden findet überdies einmal im Monat ein operativer Projekttermin statt. Operative Fragen der Nachnutzung werden in diesem Termin unmittelbar mit den nachnutzenden Behörden besprochen. Die Unterlagen, der bisher stattgefundenen Projekttermine können bei Bedarf nachfolgend heruntergeladen werden. (Ablageort Dokumente?)

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5. Nützliche Links

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