EinführungZiel/Nutzen des OnlinedienstZuständigkeiten und AnsprechpersonenEinordnung ins OZG und LeiKa-Leistungen
Nachnutzung
Quicklinks
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Die Einbürgerung ist eine Fokusleistung im Sinne des Onlinezugangsgesetzes und gehört dem Themenfeld Ein- & Auswanderung an. Das umsetzende Bundesland ist Nordrhein-Westfalen und die Nachnutzung erfolgt durch das Einer-für-Alle (EfA) Prinzip.
2. Ziel und Nutzen
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einer digitalen Antragsstrecke
Eine digitale Antragsstrecke vereinfacht und verkürzt die Beantragung von komplexen Verwaltungsleistungen, wie der Einbürgerung. Es bedeutet außerdem Sie ermöglicht eine Entlastung der Sachbearbeitung durch weniger manuelle Tätigkeiten und verlagert die Kernarbeit einer Behörde auf qualitative Prüfung Antragsprüfung und Beratungsleistungen. Es Außerdem sorgt außerdem sie für eine schnellere Übermittlung von Informationen und kürzere Kommunikationswege und spart dabei Papier und Ressourcen für ein nachhaltigere Verwaltung.
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4.2.1 Rechtliche Dimension
Die OZG-Leistungen Leistung „Einbürgerung“ wurde am dd.mm.yyyy in den initial im FIT-Store eingestelltbereitgestellt und steht mit Beschluss 2024/13 des IT-Planungsrates im govdigital-Marktplatz für EfA-Leistungen zur Nachnutzung zur Verfügung. Die dazugehörige Leistungsbeschreibung kann hier heruntergeladen werden. Seit November 2023 ist die Leistung auch auf dem govdigital-Marktplatz verfügbar.
Weitere Informationen zur rechtlichen Nachnutzung und zu den Unterschieden der genannten Modell finden Sie unter anderem auf den Seiten des FIT-Store, des govdigital-Marktplatz für EfA-MarktplatzesLeistungen bzw. auf den Seiten von d-nrw.
Wird über Kommunalportal NextGovIT angeboten (klären)
NRW: über Kommunalvertreter NRW
4.2.2 Finanzielle Dimension
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Integrationsleitfaden
Supportanfrage
FAQ
Informationen zur Nachnutzung