EinführungZiel/Nutzen des OnlinedienstZuständigkeiten und AnsprechpersonenEinordnung ins OZG und LeiKa-Leistungen
Nachnutzung
Quicklinks
Table of Contents | ||||||||||||
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1. Einführung
Die Einbürgerung ist eine Fokusleistung im Sinne des Onlinezugangsgesetzes und gehört dem Themenfeld Ein- & Auswanderung an. Das umsetzende Bundesland ist Nordrhein-Westfalen und die Nachnutzung erfolgt durch das Einer-für-Alle (EfA) Prinzip.
2. Ziel und Nutzen der Digitalisierung
Eine digitale Antragsstrecke vereinfacht und verkürzt die Beantragung von komplexen Verwaltungsleistungen wie der Einbürgerung. Es bedeutet außerdem eine Entlastung der Sachbearbeitung durch weniger manuelle Tätigkeiten und verlagert die Kernarbeit einer Behörde auf qualitative Prüfung und Beratungsleistungen. Es sorgt außerdem für schnellere Übermittlung von Informationen und kürzere Kommunikationswege und spart dabei Papier und Ressourcen für ein nachhaltigere Verwaltung.
3. Zuständigkeiten und Ansprechpartner
Gesamtprojektleitung
Johanna Förster
Christian Neumann
Kontaktaufnahme
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4. Nachnutzung
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Modell, EfA (Links für Erklärung EfA)
Standardtext
4 Dimensionen
4.1 Nachnutzungsmodell “Einer-für-Alle”
Das OZG-Umsetzungsprojekt Projekt „Einbürgerung” wird grundsätzlich nach dem „Einer-für-Alle”-Prinzip (kurz: EfA) entwickelt. Nähere Informationen zu dem EfA-Nachnutzungsmodell finden hier auf den Seiten des Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI):
4.2 EfA-Nachnutzung der OZG-Leistung „Einbürgerung”
Die OZG-Leistungen „Einbürgerung” (OZG-ID: 10257) soll grundsätzlich für die Nachnutzung bereitgestellt werden. Zur Nachnutzung sind, wie in allen EfA-Projekten, rechtliche, finanzielle, technische und organisatorische Schritte zu unternehmen, deren aktueller Stand nachfolgend erläutert wird.
5. Nützliche Links
Integrationsleitfaden
Supportanfrage
FAQ
Informationen zur Nachnutzung
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