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Die Bereitstellung der Online-Dienste zu den o. g. OZG-Leistungen erfolgt erfolgte bis zum 31. Dezember 2023 unentgeltlich. In diesem Zeitraum erfolgt die Finanzierung durch das Land Brandenburg als umsetzendes Land aus Digitalisierungsmitteln des Bundes. Ab dem 1. Januar 2024 wird ist ein Entgelt für nachnutzende Länder fällig. Eine Kostenschätzung (Richtwerte) mit dem Kostenverteilungsmechanismus „Drittstaatsangehörige + ABH“ für den Betrieb sowie die Wartung und Pflege ab 2023 wurden den nachnutzungsinteressierten nachnutzenden Ländern im Steuerungskreis „Nachnutzung” am 22. Oktober 2021 vorgelegt und hat Eingang in die entsprechenden Verträge gefunden.

Inwieweit die Kosten durch das jeweilige Land selbst getragen werden oder an die einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften weitergereicht werden, ist von der Nachnutzungsstrategie des jeweiligen Bundeslandes abhängig. Aktuell ergeben sich die folgenden Finanzierungsmodelle:

Bundesland

Finanzierung in 2024

Baden-Württemberg

Land

Bayern

Land

Brandenburg

Land

Bremen

Land

Hamburg

Land

Hessen

Land

Mecklenburg-Vorpommern

Land

Niedersachsen

Land

Nordrhein-Westfalen

Kommune

Rheinland-Pfalz

Land

Saarland

Land

Sachsen

Land

Sachsen-Anhalt

Land

Schleswig-Holstein

Land

Thüringen

Land

Stand: 2/24; Angaben ohne Gewähr

Sofern die Kosten durch die kommunale Behörden zu tragen sind und/oder von Seiten der Fachverfahrenshersteller Kosten gegenüber den kommunalen Behörden geltend gemacht werden, kann mithilfe des folgenden Excel-Tools eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die Nutzung der Online-Dienste durchgeführt werden.

Excel-Tool zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für (Ausländer-)Behörden:

View file
name20221028_Wirtschaftlichkeitsbetrachtung_AT_v1.1.xlsx

2.3 Technische Dimension

Der Online-Dienst wird mit einem JavaScript Framework entwickelt, welches eine einfache Erstellung von Komponenten erlaubt. Mittels „Web Components Standard“ werden die Online-Dienste „Aufenthaltstitel“ und „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ als in sich geschlossene Antragsverfahren in den Webauftritt der Behörden eingebunden. Der aus dem Onlinedienst im XAusländer Standard erzeugte Antrag wird Ende zu Ende verschlüsselt über eine Kommunikationskomponentevia DVDV/OSCI auf dem jeweiligen OSCI-Intermediär bereitgestellt und durch das Fachverfahren der jeweiligen Behörde zur Weiterverarbeitung abgeholt. Weitere Informationen zur technischen Dimension finden sich in Kapitel 5 der FIT-Store-Leistungsbeschreibung.

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