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- Prüfung zur Erfüllung der Datenschutzpflichten.
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Hinweis: Ihre Behörde muss nachweisen können, dass der Einsatz der Online-Dienste bei Ihnen datenschutzkonform ist. Das sollte spätestens nach der erfolgreichen Testung und Prüfung erfolgen. Ggf. existiert zu der Erfüllung der Datenschutzpflichten ein Prozess oder ein Freigabeverfahren in Ihrer Behörde, bei dem Sie die Zuständigen für den Datenschutz und andere Akteure eingebunden werden müssen. |
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